Drucksache 18/1200
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Anlage 4
Entschließung der 25. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 27. November 2012
„Parlamente sollen in eigener Sache für mehr Transparenz sorgen!“
Die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und
Ländern nehmen die Parlamente von den für sonstige öffentliche Stellen bestehenden Transparenzpflichten aus. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland sieht, dass der
Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit in der unabhängigen Wahrnehmung ihres Mandats nicht
dem umfassenden Zugangsanspruch der Öffentlichkeit unterliegen kann. Defizite bei der Transparenz führen aber zu einem Verlust an öffentlicher
Glaubwürdigkeit. Die Parlamente von Bund und
Ländern sollten deshalb Vorreiter in Sachen Transparenz werden und Ausnahmen vom Informationszugang soweit wie möglich zurücknehmen.
In welchem Umfange Transparenz herzustellen ist,
ist eine Frage des verfassungsrechtlich gebundenen,
gesetzgeberischen Ermessens. Dieses verpflichtet
die Parlamente dazu, die bereits vorhandenen
Transparenzregelungen regelmäßig daraufhin zu
überprüfen, ob sie sich bewährt haben oder ggf. zu
konkretisieren und zu ergänzen sind.
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
Dabei sollten - soweit noch nicht geschehen - folgende Punkte berücksichtigt werden:
a.
ein möglichst hohes Maß an Transparenz bei
den weiteren Tätigkeiten und Einkünften von
Abgeordneten unter Berücksichtigung von Berufsgeheimnissen. Den möglichen Besonderheiten des Mandats, insbesondere bei „Teilzeit“-Parlamenten, sollte Rechnung getragen
werden,
b. Veröffentlichung von Tagesordnungen von
Plena und Ausschüssen, ebenso Stellungnahmen, Protokolle und weitere Unterlagen, die
Gegenstand der Beratungen sind,
c. Öffentlichkeit von Sitzungen der Fachausschüsse,
d. grundsätzliche Veröffentlichung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen der Parlamentsdienste und sonstiger Gutachten,
e. Zugang zu Informationen über Beschaffungen,
Reisen, Sachausgaben und sonstige kostenträchtige Vorhaben der Parlamente und ihrer
Ausschüsse.