den »Massen ‚Sieg’ zu, welche mit ‚Heil‘ antworteten.«
Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen
M. wegen Verstoß gegen § 86a StGB stellte die Staatsanwaltschaft Zwickau am 4. Juni 1998 nach § 170 Abs. 2
StPO ein.
Darüber hinaus stellt der Untersuchungsausschuss
fest, dass im Zeitraum 1996 bis 2001 zwischen den VPersonen M. des BfV und Mirko H., V-Mann »Strontium«
des BfV von 1990 bis April 2001, eine intensive Zusammenarbeit bestand. Diese führte u.a. dazu, dass M., Jan
Werner und Mirko H. und dessen Band »Westsachsengesocks« auf dem von Mirko H. im Jahr 1998 produzierten
»1. Mitteldeutschen Sampler« mit zwei Liedern vertreten
waren und dass Mirko H. die Produktion der CD »Titel
zensiert« von »Westsachsengesocks« im Jahr 2000 übernahm. Mirko H. wurde u.a. für die Produktion dieser CD
am 21.11.2002 vom Landgericht Dresden wegen Volksverhetzung verurteilt. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Zwickau im Januar 2003 wegen Verstoß gegen
§130 StGB auch gegen M. als Sänger, Texter und Koordinator von Westsachsengesocks sowie gegen R.K.,
P.M., Alexander K. und Michael L. als weitere Bandmitglieder ein Ermittlungsverfahren ein. Im Zuge des
Ermittlungsverfahrens erklärte M., die CD sei 1997/98
aufgenommen und in einer Auflage von 3.000 Stück
durch Mirko H. und dessen Firma H.A. Records am 20.
Mai 2000 bei einem sächsischen Pressewerk in Auftrag
gegeben worden. Weiterhin gab M. an, Mirko H. habe
mit der Produktion der Booklets und dem Eigenvertrieb
vor dem Jahr 2000 geholfen und Hendrik L. habe ein
Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Texte erstellen
lassen. Außerdem sei die CD zwar »Sprachrohr unserer
Meinung«, so M. weiter, er gehe aber davon aus, dass er
für deren Produktion nicht verurteilt würde. Am 12. Juni
2003 erhob die Staatsanwaltschaft Zwickau Anklage gegen M. wegen Volksverhetzung, da in dem Liedtext »Uns
stinken die Linken« auf der CD politische Gegner als
»Kommi-Fratzen, Sau, Lügenpack, Lumpenpack etc.« verunglimpft und insgesamt als lebensunwürdig dargestellt
würden. Die Ermittlungsverfahren gegen die vier weiteren Bandmitglieder von »Westsachsengesocks« stellte
die Staatsanwaltschaft Zwickau nach §170 Abs. 2 StPO
ein. Das Amtsgericht Zwickau lehnte eine Eröffnung
des Hauptverfahrens gegen M. Ende 2003 ab. Nachdem
das OLG Dresden die Beschwerde der Staatsanwaltschat Zwickau gegen die Ablehnung der Eröffnung des
Hauptverfahrens mit Beschluss vom 30.3.2004 endgültig
abgewiesen hatte, blieb M. – im Gegensatz zu Mirko H.
– in der Sache straffrei.
M. und Mirko H. hatten sowohl zum Zeitpunkt der Produktion der CDs »Erster Mitteldeutscher Sampler« und
»Titel zensiert« als auch bei der Organisation gemeinsamer Konzerte engen Kontakt, beispielsweise bei einem
internationalen Hammerskin-Konzert am 19. September
1998. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nach §129
StGB gegen die sächsischen »Hammerskins« wegen
Bildung einer kriminellen Vereinigung sagten mehrere
Zeugen aus, dass das Konzert nach dessen Verbot in
der Schweiz durch H. und M. in Sachsen organisiert
wurde und sich die 150 Teilnehmer aus führenden
»Blood&Honour« Aktivisten und »Hammerskins« aus

Deutschland, der Schweiz und Italien zusammensetzten.
Von 1991 bis 1993 war M. außerdem Herausgeber von
vier Ausgaben des kopierten Neonazi-Fanzines »Der
Vollstrecker«. In der dem Ausschuss vorliegenden Ausgabe Nr. 2 des Vollstreckers verherrlichte M. u.a. den
Ku-Klux-Klan, hetzte gegen Linke und Punks und veröffentlichte Konzertberichte von Neonazi-Konzerten. Die
in dem Heft veröffentlichte Liste an Grüßen – u.a. namentlich an das Ehepaar P. als Macher des Neonazifanzines »Sachsens Glanz« sowie Neonazis in Oldenburg,
Braunschweig, Peine und in verschiedenen sächsischen
Städten - macht deutlich, wie breitgefächert seine Kontakte zu diesem Zeitpunkt schon waren. Die Ausgaben
»Der Vollstrecker Nr. 3« und »Der Vollstrecker Nummer 4«
wurden von der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften im Januar 1993 und Dezember 1992 indiziert. Somit war deren Weitergabe an Jugendliche, der
Besitz von mehr als einem Exemplar der Hefte sowie
deren Bewerbung und Zurschaustellung verboten.89
In den Jahren 1997 bis 1998 veröffentlichte M. zudem
drei Ausgaben des Neonazi-Fanzines »Voice of Zwickau«, das mit bis zu 50 Seiten einen erheblich größeren
Umfang hatte, professioneller layoutet war als »Der
Vollstrecker« und eine regional noch breitere Grußliste
beinhaltete. In den Heften wechseln sich Berichte über
Blood&Honour Konzerte, Interviews mit Blood&Honour
Bands aus dem In- und Ausland, kurze Kommentare
und Besprechungen von Neuerscheinungen auf dem
neonazistischen Musik- und Fanzine-Markt ab. Politisch
im Mittelpunkt steht die Werbung für das Netzwerk
von »Blood&Honour«. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht in einem Gutachten aus dem Jahr
2012 laut einem Bericht der Tageszeitung die taz davon
aus, dass Uwe Mundlos mutmaßlich Autor eines nicht
namentlich gezeichneten Artikels der Ausgabe Nr. 2 des
Fanzines »Voice of Zwickau« vom November 1997 mit
der Überschrift »Pressfreiheit, oder das Recht zu lügen«
ist.90 Häufige »Konjunktionen- und Pronomenfehler«
würden auf Mundlos als Verfasser des Artikels deuten,
in dem eine einseitige Berichterstattung der bürgerlichen Medien über die Neonaziszene beklagt wird. Eine
ehemalige enge Freundin von M., die in der Ausgabe Nr.
2 der »Voice of Zwickau« auch namentlich genannt wird,
erklärte gegenüber dem Untersuchungsausschuss der
18. Wahlperiode, die Texte seien von einer Vielzahl von
Verfassern gefertigt worden.
Auf der Grußseite von »Voice of Zwickau« Nr. 2/1997
fallen nicht nur M.’s bundesweite Kontakte auf, sondern
insbesondere auch Grüße nach Thüringen - Gera, Weimar, Altenburg und Kahla – sowie an »Ingo aus Weimar«,
der in Weimar den Phönix Versand und das Ladengeschäft »Hatebrothers« betrieb und ebenso wie M. im
Untersuchungszeitraum Kontakt zu Thomas Starke sowie den Betreibern des »Madleys« in Jena hatte, die zu
»Der Vollstrecker Nr. 3«, M., Zwickau, Indizierung bekanntgemacht im
BAnz. Nr. 20 vom 30. Januar 1993, »Der Vollstrecker Nr. 4«, M., Zwickau,
Indizierung bekanntgemacht im BAnz. Nr. 240 vom 22. Dezember 1992.
90
vgl. »Rechtschreibfehler verrieten ihn«, die taz vom 6. September
2016, http://bit.ly/2g4uV03
89

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