ter von M.’s Ladengeschäften und Wohnungen war, in
Zwickau und Umgebung keine Kontrollen befürchten
musste. Kurt Fliegerbauer war bis 2002 der größte
regionale Bauunternehmer in Zwickau und Umgebung.85
Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass das
Amtsgericht Zwickau Kurt Fliegerbauer im November
2001 zu einem Ordnungsgeld von 51.000 Euro verurteilte,
weil er mit Wissen der zuständigen kommunalen Stellen
mehr als 20 Bauvorhaben ohne Baugenehmigung umgesetzt hatte. Zudem gab es laut Auskunft des Bundesfinanzministeriums in den Jahren 2000 bis 2002 auf eine
schriftliche Frage der Abgeordneten Martina Renner
keine Zollkontrollen der Firma Bauservice M. in Zwickau
und Umgebung.86
Einen Monat, nachdem das Finanzamt Zwickau gegen
die Schloss Oberstein GmbH des Kurt Fliegerbauer
im Februar 2002 Anzeige wegen Insolvenzverschleppung erstattete, stellte auch der Bauservice M. einen
Insolvenzantrag. Die Protektion des Kurt Fliegerbauer
für M. erstreckte sich im Übrigen auch auf dessen
Strafverfahren: M. wurde u.a. im Insolvenzverfahren
seiner Baufirma, aber auch im Verfahren wegen Verstoß
gegen §130 StGB wegen des Vertriebs von 200 CD’s
»Ran an den Feind« der Neonazi-Band Landser durch
den Fliegerbauer-Geschäftspartner und Scientologen,
Rechtsanwalt Günther von Jan vertreten, der M. auch in
weiteren Strafverfahren vertrat.
Die Fraktion DIE LINKE hat sich auch intensiv mit den
Ermittlungen des BKA zu der Frage befasst, ob Anmietungen von Fahrzeugen im Zeitraum Juni bis Ende
August 2001 durch M. für dessen Abbruch- und Baufirma
Bauservice M. im Zusammenhang mit den Morden der
Terrorgruppe NSU an Abdurrahim Özüdoğru am 13. Juni
2001 zwischen 12:15 und 17:30 Uhr in Nürnberg, Süleyman
Tasköprü am 27. Juni 2001 in der Zeit zwischen 10:45 und
11:15 Uhr in Hamburg, und an Habil Kiliç am 29. August
2001 gegen 10:50 Uhr in München standen. Für diese
drei Morde der Terrorgruppe konnte das BKA bislang
keine Wohnmobil- oder sonstigen Fahrzeuganmietungen
auf die bisher bekannten Alias-Namen von Böhnhardt,
Mundlos und Zschäpe feststellen. An den jeweiligen
Tattagen bestand auf den Namen von M. und dessen
Bauservice die monatsweise Daueranmietung eines
Audi A6 bei der Autovermietung M.S. in Zwickau, bei der
für spätere Taten der Terrorgruppe NSU auch Fahrzeuge auf die Alias-Namen von Mundlos und Böhnhardt
gemietet wurden. Der Ausschuss konnte sich davon
überzeugen, dass bis auf die Anmietung vom 13. Juni
2001 auf den 14. Juni 2001 alle Durchschläge zu Einzelanmietungen die augenscheinliche Unterschrift des
M. tragen. Für die Anmietung eines Mercedes Sprinter
208 am 13./14. Juni 2001 wurde als weiterer Fahrer der
Zeuge J.G. und als Anmietungszeitpunkt am 13. Juni 2001
wurde 18 Uhr eingetragen. Das BKA geht davon aus,
dass der Todeszeitpunkt von Abdurrahim Özüdogru am
13. Juni 2001 zwischen 12.15 Uhr – 17:30 Uhr liegt. Nach
Ausführlich zu Fliegerbauer in Zwickau und zu dessen Scientology-Verbindung: das sehr lesenswerte Buch von Liane von Billderbeck und Frank
Nordhausen: »Scientology: Wie der Sektenkonzern die Welt erobern
will«, Berlin 2008.
86
vgl. Schriftliche Frage Martina Renner, MdB DIE LINKE
85

Zeugenaussagen gegenüber der BOA Bosporus unmittelbar nach dem Mord ging die BAO Bosporus von einem
Tatzeitpunkt um kurz nach 16 Uhr aus. Das BKA geht
dementsprechend davon aus, dass die Anmietung des
Mercedes Transporters durch den Bauservice M. nach
der Tat erfolgte, auch wenn die gefahrene Kilometerzahl
die Strecke zwischen Zwickau-Nürnberg und retour
umfasse. Der Zeuge Ralph M. hat in seiner Aussage vor
dem Ausschuss erklärt, die Autovermietungsfirma M.S.
sei dafür bekannt gewesen, es bei bekannten Kunden
mit den Abhol- und Rückgabedaten nicht allzu genau zu
nehmen. Der Zeuge J.G. hat im Ausschuss eine Anmietung des Fahrzeugs am 13./14. Juni 2001 durch seine Person bestritten. Auch M. hatte in seiner Vernehmung im
Februar 2013 erklärt, dass es unwahrscheinlich sei, dass
der Zeuge J.G. dieses Fahrzeug gefahren oder angemietet habe. Der Zeuge D. L. hat bei seiner Vernehmung im
Mai 2013 erklärt, er gehe davon aus, dass J.G. als Fahrer
an Stelle einer anderen Person eingetragen worden sei,
die keinen Führerschein gehabt habe.
Im Übrigen haben die Vernehmungen der Bauhelfer
und Bauarbeiter des Bauservice M. kein einheitliches
Ergebnis zu der Frage erbracht, wer die vom Bauservice
M. gemieteten Fahrzeuge tatsächlich gefahren hat.
Einige ehemalige Angestellte und M. hatten ausgesagt,
der vom M. monatsweise gemietete Audi A6 sei nur
von M. gefahren worden. Andere ehemalige Angestellte
hatten angegeben, nicht nur der vom Bauservice M. angemietete Transporter T4 sei von den Angestellten des
M. gefahren worden, sondern auch der Audi A 6. Der
Zeuge J.G. hat vor dem Ausschuss der 18. Wahlperiode
ausgesagt, er habe M. einige Male gefahren, da dieser
seine Fahrerlaubnis verloren hatte. Oberstaatsanwalt
beim BGH Jochen Weingarten hatte in seiner Aussage
vor dem Ausschuss der 18. Wahlperiode erklärt, die
Anmietung der Fahrzeuge zum Tatzeitpunkt sei ein zentraler Ermittlungsschwerpunkt, da es sich dabei möglicherweise um Beihilfe zu Mord handele, wohingegen
eine mutmaßliche Beschäftigung des Uwe Mundlos im
Bauservice M. als mutmaßliche Unterstützungshandlung nach §129a StGB im Jahr 2013 verjährt sei.
Die Fraktion DIE LINKE kritisiert, dass die Ermittlungen zu M. bislang ausgesprochen lückenhaft
geblieben sind:
• Das BfV hat nicht alle beim Geheimdienst vorliegenden Informationen zu Fahrzeugen und Telekommunikationsmitteln an die Strafverfolgungsbehörden
übermittelt.
• Soweit bekannt, ist der langjährige V-Mann-Führer
von M., Richard Kaldrack, bis zum Abschluss des
Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode nicht
durch das BKA oder die Bundesanwaltschaft als Zeuge zu M.’s Aktivitäten, Netzwerken und übermittelten
Informationen befragt worden.
• Die Bundesanwaltschaft hat nicht alle bei ihr vorliegenden Informationen zu M. ausgewertet. Dies betrifft u.a. TKÜ-Bestandteile aus dem »Landser«-Ermittlungskomplex, aus denen hervorgeht, dass M. im Jahr
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