pe mehrfach zwischen 2005 und 2007 in Gegenwart des
M. in dem Ladengeschäft gesehen.
Bei M. handelte es sich bereits im Oktober 1992, als
dieser vom LfV Bayern an das BfV als V-Mann übergeben wurde, um einen neonazistischen Intensivtäter. M.
hätte weder als V-Mann angeworben werden dürfen,
noch zehn Jahre lang bis zum September 2002 durch
denselben V-Mann Führer Richard Kaldrack geführt
werden dürfen.
M. war ab 1993/1994 fest in die Strukturen der Neonazinetzwerke von »Blood&Honour« und der »Hammerskin
Nation« eingebunden: sowohl in Sachsen als auch im
gesamten Bundesgebiet und europäischen Ausland. M.
hat nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, die neonazistische Ideologie der Ungleichheit bundesweit zu verbreiten und eine
extrem rechte Erlebniswelt in Sachsen mit aufzubauen.
M. hat sich zudem in mehreren Interviews in Neonazipublikationen eindeutig zu Blood&Honour und den
politischen Zielen des Netzwerks bekannt.
Gegen M. waren im Zeitraum von 1990 bis 2007 drei
Dutzend Ermittlungsverfahren anhängig, darunter
mehrere Ermittlungsverfahren wegen eindeutig politisch motivierten Gewalttaten – Angriffe auf politisch
Andersdenkende, insbesondere alternative Jugendliche
und junge Erwachsene in Zwickau. Zudem hat er als
Rädelsführer eines brutalen Angriffs auf ein Flüchtlingswohnheim im Oktober 1991 in Zwickau deutlich
gemacht, dass er nicht nur in Liedern zu Gewalt gegen
Geflüchtete aufruft, sondern aus rassistischen Motiven
auch massive Gewalt anwendet.
M. war durch seine Rolle als Sänger von »Westsachsengesocks«, Organisator von mehreren Dutzend Neonazikonzerten für die »Blood&Honour«-Sektion Sachsen
und das Blood&Honour Label »Movement Records« von
Jan Werner sowie das Label »Hass Attacke« von Mirko
H., dem Anführer der sächsischen »Hammerskins« und
V-Mann »Strontium« des BfV, ab 1993/1994 mit den
folgenden namentlich bekannten Unterstützern und
Unterstützerinnen von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos
und Beate Zschäpe verbunden: Jan Werner, Thomas
Starke, Jörg R., Hendrik L., Antje und Michael P. (alle
aus Chemnitz), Herrmann S. (Besitzer des Power Games
Shop in Zwickau), André Eminger und Ehefrau Susann
E., Andreas S. vom Neonaziladen »Madley« in Jena sowie mit Jörg W., dem Sprengstofflieferanten für das TNT
der Rohrbomben, die im Januar 1998 in der Garage Nr. 5
in Jena gefunden wurden.
Die Fraktion DIE LINKE geht davon aus, dass M. –
entgegen seinen eigenen Angaben beim BKA – Uwe
Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe seit 1996
kannte. Die große persönliche und politische Nähe von
Thomas Starke und Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe war
in den sozialen und politischen Konstellationen, in denen sich M. ebenso wie Starke und Werner bewegten,
nach Starkes Haftentlassung weiten Teilen der Neonaziszene bekannt. So belegen u.a. durch das LfV Hessen
vorgelegte Fotos von Thomas Starke und Beate Zsch28
äpe bei einem von M. organisierten »Blood&Honour«
Konzert in Zwickau im September 1996 nach Ansicht
der Fraktion DIE LINKE, dass M. in seinen BKA-Vernehmungen gelogen hat, als er erklärte, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht zu kennen.
Die Fraktion DIE LINKE hält die Zeugenaussagen von
vier Zeugen für glaubhaft – zwei ehemalige Bauleiter
und zwei ehemalige zeitweilige Angestellte des Bauservice M. – , die in den Jahren 2000/2001 mit bzw. für
den Bauservice M. arbeiteten und bei Lichtbildvorlagen
durch Journalisten der Zeitung »Die Welt« und das BKA
aussagten, ein Foto von Uwe Mundlos, vermutlich aus
dem Jahr 2004, zeige einen ehemaligen Arbeiter im
Bauservice M.
Die Fraktion DIE LINKE hat sich ausführlich mit der
Bewertung des BKA und der Bundesanwaltschaft
auseinander gesetzt, dass der Wiedererkennungsgrad
der einzelnen Zeugen in Bezug auf die Lichtbildvorlagen zwischen 50 Prozent und eindeutiger Zuordnung
schwankte und laut dem Zeugen der Bundesanwaltschaft den prozessualen Anforderungen auch deshalb
nicht genügen würde, weil die Fotovorlage durch
Journalisten nicht den prozessual geforderten Standards entspräche. Zudem stand die Behauptung von
Bundesanwaltschaft und BKA im Raum, dass es sich
bei der Wiedererkennung des Mundlos als ehemaligen
Arbeiter des Bauservice M. in den Jahren 2000 und 2001
durch die vier Zeugen um eine Verwechselung mit einem anderen zeitweiligen Angestellten des Bauservice
M. gehandelt haben könnte, wie Oberstaatsanwalt beim
BGH Jochen Weingarten als Zeuge im Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode ausgesagt hatte.78
Die Fraktion DIE LINKE hat sich deshalb selbst intensiv mit den Lichtbildvorlagen vom Mai 2013 und Juli
bis Oktober 2016 bei 16 zeitweiligen Angestellten des
Bauservice M. und zwei Bauleitern auseinander gesetzt.
Diese hatten in den Jahren 2000/2001 auf Baustellen in
Zwickau und Umgebung sowie auf Baustellen in München und Umgebung mit dem Bauservice M. zusammengearbeitet.
Die Fraktion DIE LINKE kritisiert die Ermittlungen von
BKA und Bundesanwaltschaft in Bezug auf M. als halbherzig und unvollständig.
Denn die erste Wiedererkennung des Mundlos und
Böhnhardt durch einen kurzzeitigen Angestellten des M.
Bauservice, P. Pl., der im Oktober 2001 für den Bauservice M. gearbeitet und aufgrund der Tatsache, dass er
von Neonazikollegen umgeben war, wieder kündigte,
erfolgte schon im Mai 2013 mit einer 50-prozentigen
Wiedererkennungswahrscheinlichkeit.79 Der Zeuge P. Pl.
gab an, er habe auf einer Baustelle in München mit der
Person gearbeitet, die er als Uwe Mundlos identifizierte. Zudem gab der Zeuge P. Pl. an, dass es sich bei dem
Fahrer des T4 Transporters, mit dem die Arbeiter des
vgl. Protokoll der Befragung des Zeugen Jochen Weingarten vom 9.
Juni 2016, 23. Sitzung
79
vgl. Kapitel VIII, 5) Der weitere Zeuge P. Pl.
78