gebnislosen Fotovorlagen durch Kaldrack widerlegt
werden.20
Jahr 2002 und die so genannte NSU/NSDAP-CD in 2005
– im Bundesamt für Verfassungsschutz eingingen.24
• Das BfV hat im Rahmen der vom LfV Thüringen ab
Ende Januar 1998 geleiteten »Operation Drilling« u.a.
mindestens acht Observationsmaßnahmen gegen
mutmaßliche Unterstützer*innen von Mundlos,
Böhnhardt und Zschäpe durchgeführt und sich – wie
anhand der vom Freistaat Thüringen nicht mehr als
»geheim«, sondern »nur für den Dienstgebrauch«
heruntergestuften Akten der »Operation Drilling«
deutlich wird – weit intensiver an den Geheimdienstmaßnahmen der »Operation Drilling�� beteiligt, als im
ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages bekannt wurde.21
Diese Beurteilung ist insbesondere auch deshalb nicht
möglich, weil zwei leitende Beamte der Abteilung II2
des BfV vom zweiten NSU-Untersuchungsausschuss
des Bundestages zwar geladen wurden, aber nicht
als Zeugen zur Verfügung standen.25 Dabei handelt es
sich um Dr. M., der im Untersuchungszeitraum für die
»Operation Drilling« zuständig war,26 sowie um den langjährigen Leiter der Abteilung II2, Artur Hertwig, der im
Februar 2012 als Konsequenz aus der Selbstenttarnung
des NSU von dieser Leitungsaufgabe entbunden wurde,
zuvor aber für die Aufarbeitung des NSU-Komplexes im
BfV auch während der Aktenvernichtungen durch den
Referatsleiter Lothar Lingen verantwortlich war,
• Die Fraktion DIE LINKE kritisiert ausdrücklich, dass
das BfV und das Bundesministerium des Inneren als
Aufsicht führendes Ministerium die im BfV vorhandenen Aktenbestände zur »Operation Drilling« und andere Aktenbestände weiterhin als »geheim« mit einer
Geheimhaltungsfrist bis zum Jahr 2042 einstufen und
damit eine transparente, öffentlich nachvollziehbare
Aufarbeitung der Verantwortung des BfV innerhalb
der »Operation Drilling« verhindern wollen.
Die Fraktion DIE LINKE kann nicht abschließend beurteilen, welche Maßnahmen und Operationen in der für
Rechtsextremismus zuständigen Abteilung II2 des Bundesamtes für Verfassungsschutz und beim LfV Thüringen
durchgeführt wurden, bei denen zum einen im Verlauf
der so genannten »Operation Drilling« das Ausmaß der
Unterstützung für die ab Ende Januar 1998 untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sowie die Informationen über deren Bewaffnung, den ersten Raubüberfall
und die Planung weiterer Überfälle bekannt wurden und
zum anderen ab der Jahrtausendwende Informationen
über die Existenz des NSU eingingen.
Es bleibt auch nach der Beweisaufnahme unklar,
welche Akten im BfV angelegt und welche Maßnahmen
ergriffen wurden, nachdem – wie es der langjährige
Leiter der Auswertungsabteilung des LfV Brandenburg,
Jörg Milbradt, im Untersuchungsausschuss der 18.
Wahlperiode ausgesagt hat,22 dem BfV alle Quellenmeldungen von »Piatto« vorlagen und im BfV auch das so
genannte »Pogromly«-Spiel vorlag, mit dessen Verkauf
das mutmaßliche NSU-Kerntrio sich in der ersten Zeit
der Illegalität Geld beschaffte - wie es der Leiter der
Abteilung II2 Rechtsextremismus des BfV von 1996 bis
2004, Wolfgang Cremer, als Zeuge bestätigte23. Ebenfalls
offen bleibt, welche Maßnahmen tatsächlich ergriffen
wurden, als die jeweils durch den V-Mann Thomas R.
alias »Corelli« für das BfV beschafften Hinweise auf
einen »Nationalsozialistischen Untergrund« bzw. »NSU«
- die Ausgabe des Neonazihefts »Weißer Wolf« Nr. 18 im
vgl. Zeuge Kaldrack, nicht-öffentliche Vernehmung, Protokoll Nr. 29
vom 8. September 2016.
21
vgl. u.a. MAT-A-TH-3-1, Anlagen 1-3 VS NfD
22
vgl. u.a. Zeuge Jörg Milbradt, Protokoll der 45. Sitzung vom 19. Januar
2017
23
vgl. Protokoll der 45. Sitzung des Untersuchungsausschusses der 18.
Wahlperiode, Zeuge Wolfgang Cremer, vom 19. Januar 2017
Die Fraktion DIE LINKE hält es für möglich, dass die u.a.
im LfV Thüringen und im BfV im Rahmen der Operation
Rennsteig, der »Operation Drilling« und nachfolgender
Operationen im Kontext neonazistischer Terrorstrukturen vorliegenden Informationen zu Uwe Böhnhardt,
Uwe Mundlos und Beate Zschäpe in Geheimdienstoperationen mündeten, die den Parlamenten, Prozessbeteiligten und der Öffentlichkeit bislang vorenthalten
wurden und in Teilen ab 2009 in rechtswidriger Weise
vernichtet wurden. Dafür sprechen u.a. auch die irreguläre Vernichtung der P-Akte des Angeklagten Carsten
Schulze im BfV im Jahr 2009, die irreguläre Vernichtung
der P-Akte von M. alias V-Mann »Primus« im Oktober
2010 ebenso wie die Vernichtung der P-Akte von Marcel
D. alias VM 2100 im LfV Thüringen und die nachfolgenden rechtswidrigen Aktenvernichtungen im BfV
zu mindestens sieben V-Personen aus der Thüringer
Neonaziszene der 1990er und 2000er Jahre u.a. aus der
so genannten »Operation Rennsteig« ab dem 11. November 2011 sowie die weiteren Aktenvernichtungen u.a. von
G-10-Anlagenordnern u.a. mit Bezug zu Jan Werner im
Bundesinnenministerium, die schon der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages der 17. Wahlperiode festgestellt hatte.27
Aufklärungsblockade verhindert abschließende
Bewertung über das Ausmaß staatlicher Mit
verantwortung
Die offensichtliche Aufklärungsblockade von im NSUKomplex mitbeteiligten und verantwortlichen Geheimdiensten – dem BfV, dem Militärischen Abschirmdienst,
den Verfassungsschutzbehörden von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen, Hessen, Sachsen und Thüringen – und
der ihnen übergeordneten Ministerien macht nach
Ansicht der Fraktion DIE LINKE eine abschließende
Bewertung über das Ausmaß der staatlichen Mitverantwortung – trotz mittlerweile zwölf parlamentarischer
Untersuchungsausschüsse – noch immer nicht möglich.
20
vgl. BT-Drs. 18/6545, Bericht des Sachverständigen der PKGr zum
V-Mann »Corelli« http://bit.ly/2kx8It4
25
vgl. Kapitel A, Verfahrensteil, Kapitel geladene Zeugen
26
vgl. auch BT-Drs. 17/14600, S. 674, cc) Erkenntnisse des BfV zum
Sachverhalt
27
vgl. BT-Drs. 17/14600
24
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