hang ausdrücklich den Aufbau des »Informations- und
Dokumentationszentrums im Freistaat Thüringen« als
Konsequenz aus der Verantwortung des LfV Thüringen
im NSU-Komplex.
5. Die Einführung eines humanitäres Bleiberechts für Opfer rechter Gewalt auf Bundesebene ist ein dringend notwendiges Signal
angesichts des aktuellen Flächenbrands rassistisch motivierter Gewalt.

titution wie das Deutsche Institut für Menschenrechte
überprüft werden.
7. Die Einrichtung von unabhängigen Polizeibeschwerdestellen ist überfällig und muss
jetzt endlich umgesetzt werden.

Opfer rechter und rassistischer Gewalt ohne Aufenthaltsstatus sollten nach Auffassung der Fraktion DIE
LINKE durch eine neue Regelung in § 25 Aufenthaltsgesetz ein humanitäres Bleiberecht erhalten. Erste Schritte hierfür haben die Länder Brandenburg, Berlin und
Thüringen durch ihre jeweiligen Verordnungen eingeleitet. In Brandenburg und Berlin wurde in 2017 ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt verankert.
Der Freistaat Thüringen hat ebenfalls entsprechende
Regelungen angekündigt. Mit einer solchen Regelung
im Aufenthaltsgesetz wäre ein klares Signal an die
Täter*innen sowie deren Umfeld, Sympathisant*innen
und potenzielle Nachahmer*innen verbunden: dass der
Staat sich auf die Seite der Betroffenen rassistischer
Gewalt stellt und sich den »Ausländer Raus«-Forderungen der Täter*innen entgegenstellt.

Die Aussagen von Opferangehörigen und Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagsserie vor dem OLG
München und in den »NSU-Monologen« der »Bühne für
Menschenrechte« zu ihren Erfahrungen mit den stigmatisierenden, kriminalisierenden und einseitigen polizeilichen Ermittlungen machen nachdrücklich deutlich, wie
notwendig die Einrichtung von unabhängigen Polizeibeschwerdestellen für den Bund und in den Ländern
ist. Menschen, die sich über polizeiliches Fehlverhalten,
über falsche Ermittlungen oder einen diskriminierenden
Umgang mit Opfern von Straftaten beschweren wollen,
müssen endlich Zugang zu einer mit umfassenden Kompetenzen ausgestatteten Anlaufstelle haben können.
Diese Anlaufstelle muss außerhalb der Polizei angesiedelt und unabhängig sein. Die Fraktion DIE LINKE hat in
den vergangenen Legislaturperioden umfassende Vorschläge für die Einführung einer solchen unabhängigen
Polizeibeschwerdestelle vorgelegt und verweist hierfür
auch auf die Empfehlungen des Deutschen Instituts für
Menschenrechte sowie von Amnesty International.

6. Die Fraktion DIE LINKE empfiehlt dringend
eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung der Wirksamkeit der im Zuge der Umsetzung von Empfehlungen des ersten NSUUntersuchungsausschusses des Bundestages
mittlerweile durchgeführten gesetzlichen
Reformen.

8. Zivilgesellschaftliche Initiativen – insbesondere unabhängige Opferberatungsstellen
und Mobile Beratungsteams – benötigen eine
dauerhafte und dem Anstieg rechter und rassistischer Gewalt und Bedrohung angepasste,
größere finanzielle und politische Unterstützung.

Insbesondere die Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die Erweiterung von § 46 StGB sowie
die Neuregelung der Kriterien- und Erfassungskataloge
für Politisch motivierte Kriminalität (PMK Rechts) bei
Polizei und Justiz und die verpflichtende Überprüfung
einer rassistischen Tatmotivation bei Fällen von Gewalttaten gegen potenzielle Betroffene von PMK-Rechts
Gewaltstraftaten durch die Aufnahme in die Richtlinien
für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) sollten
angesichts ihrer Bedeutung für die Auseinandersetzung
mit politisch rechts und rassistisch motivierter Gewalt
jeweils durch eine unabhängige wissenschaftliche Ins-

Zivilgesellschaftliche Initiativen und Projekte, die – oft
mit dem Rücken zur Wand – vor Ort demokratische
Werte verteidigen, Kommunalpolitiker*innen und
engagierte Bürger*innen beraten und Opfer von rassistischer und rechter Gewalt unterstützen, benötigen
Planungssicherheit und eine ihren in den letzten Jahren
rasant angewachsenen Fallzahlen angemessene finanzielle und politische Unterstützung durch den Staat. Dies
ist sowohl von Seiten des Bundes als auch in vielen
Bundesländern noch immer nur bedingt der Fall. Mit
jeder bevorstehenden Wahl müssen die Beratungsstellen erneut um ihre finanzielle Existenz fürchten.

12

Select target paragraph3