Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/8638
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ten bestehendes Kontrollgremium einzusetzen. Bei der
anschließenden Wahl erreichten zehn Abgeordnete die
nach § 2 Absatz 3 PKGrG erforderliche Mehrheit der
Mitglieder des Deutschen Bundestages. Es handelt sich
– in alphabetischer Reihenfolge – um die Abgeordneten
Christian Ahrendt (FDP), Peter Altmaier (CDU/CSU),
Clemens Binninger (CDU/CSU), Manfred Grund (CDU/
CSU), Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD), Fritz
Rudolf Körper (SPD), Stefan Müller (Erlangen) (CDU/
CSU), Thomas Oppermann (SPD), Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Hartfrid Wolff
(Rems-Murr) (FDP). Am 19. Januar 2010 wählte der Deutsche Bundestag den Abgeordneten Wolfgang Nešković
(DIE LINKE.) zum elften Mitglied des Gremiums. Im
Anschluss an den Berichtszeitraum wurde am 12. Mai 2011
für den Abgeordneten Stefan Müller (CDU/CSU) der Abgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) vom Deutschen Bundestag zum Mitglied des Gremiums gewählt.
Der Vorsitz im Parlamentarischen Kontrollgremium
wechselt jährlich zwischen einem Mitglied der Koalitionsfraktionen und einem Mitglied der Oppositionsfraktionen. Im Berichtszeitraum 2010 war der Abgeordnete
Peter Altmaier (CDU/CSU) Vorsitzender, der Abgeordnete Thomas Oppermann (SPD) stellvertretender Vorsitzender des Gremiums. Im Jahr 2011 war der Abgeordnete
Thomas Oppermann (SPD) Vorsitzender und der Abgeordnete Hartfrid Wolff (FDP) stellvertretender Vorsitzender des Gremiums. Für das Jahr 2012 wurden der Abgeordnete Peter Altmaier (CDU/CSU) als Vorsitzender und
der Abgeordnete Thomas Oppermann (SPD) als stellvertretender Vorsitzender bestimmt.
Nummer 4 und 5 BVerfSchG. Die meisten Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze (84 Maßnahmen mit
163 Betroffenen) führte – wie bereits in den vergangenen
Jahren – das Bundesamt für Verfassungsschutz durch.
Der häufigste Anordnungsgrund waren – wie im Jahr zuvor – tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen, die
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete
Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind (§ 8a
Absatz 2 i.V.m. § 3 Absatz 1 Nummer 3 und 4 BVerfSchG),
gefolgt von tatsächlichen Anhaltspunkten für sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine
fremde Macht (§ 8a Absatz 2 i.V.m. § 3 Absatz 1 Nummer 2 BVerfSchG).
Im Vergleich zum Jahr 2009 (93 Maßnahmen) hat sich die
Anzahl der Maßnahmen um 8 verringert. Festzustellen ist
auch eine Reduzierung der von den Maßnahmen insgesamt betroffenen Personen von 410 im Jahr 2009 auf
165 im Berichtsjahr 2010. Die Reduzierung konzentriert
sich dabei im Wesentlichen auf den Bereich der Auskunftsersuchen in dem Bereich Telekommunikation/Teledienste und dort auf Maßnahmen des BfV.
Ta b e l l e 1
Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze
im Jahr 2010
BfV
III.
Durchführung sowie Art, Umfang und
Anordnungsgründe der Maßnahmen
1.
Überblick
BfV, BND und MAD haben im Jahr 2010 85 Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze durchgeführt, von
denen insgesamt 165 Personen betroffen waren. Der überwiegende Teil entfiel mit 43 Maßnahmen und 114 Betroffenen auf Auskunftsverlangen bei Telekommunikationsund Teledienstunternehmen im Sinne von § 8a Absatz 2
BND
MAD
Summe
Luftfahrt
10
0
0
10
Finanzen
16
0
0
16
0
0
0
0
Telekommunikation/Teledienste
42
0
1
43
IMSI-Catcher
16
0
0
16
Summe
84
0
1
85
Postverkehr
Ta b e l l e 2
Anzahl der betroffenen Personen im Jahr 2010 3 4
BfV
NB4
Luftfahrt
7
Finanzen
Summe
NB
HB
NB
0
0
0
0
0
7
19
4
0
0
0
0
23
0
0
0
0
0
0
0
Telekommunikation/Teledienste
64
48
0
0
1
1
114
IMSI-Catcher
21
0
0
0
0
0
21
111
52
0
0
1
1
165
Summe
4
MAD
HB
Postverkehr
3
BND
HB3
Hauptbetroffene im Sinne von § 8a Absatz 3 Nummer 1 BVerfSchG.
Nebenbetroffene im Sinne von § 8a Absatz 3 Nummer 2 BVerfSchG.
HB und NB