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A b b i l d u n g 3 und 4 (zu Nr. 12.1)
Nachsendeverfahren bei der Deutschen Post AG

füllprobleme bei dem Vordruck gab. Aufgrund des auch in
diesen Punkten verbesserten neuen Formulars erwarte ich,
dass sich künftig die Fehler beim Nachsendeauftragsverfahren deutlich reduzieren werden. Ich werde die Entwicklung
dieses Bereiches jedoch verstärkt beobachten.
12.3

Paketabholung in einer Filiale der Post –
was will die Post mit meinen Daten?

Seit Anfang Dezember 2001 speichert die Deutsche Post AG
die Ausweisdaten des Empfängers einer Sendung, der diese

nach einer Benachrichtigung in einer Postfiliale abholt. Die
Deutsche Post AG nutzt damit eine bereits seit 1996 bestehende Möglichkeit, die korrekte Auslieferung von Paketen
nachzuweisen. Dieses Verfahren hat zu einer Vielzahl von
Eingaben an mich geführt, da die Petenten nicht verstehen,
warum ihre Daten gespeichert und sie darüber in der Postfiliale auch nicht hinreichend informiert werden.
Nach § 8 der Postdienste-Datenschutzverordnung können die
Postdienstunternehmen vom Empfänger einer Sendung verlangen, sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises,

BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002

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