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Anlage 1 (zu Nr. 1.15)
Hinweis für die Ausschüsse des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . . .

171

Anlage 2 (zu Nr. 1.15)
Übersicht über die durchgeführten Kontrollen, Beratungen und Informationsbesuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

172

Anlage 3 (zu Nr. 1.15)
Übersicht über Beanstandungen nach § 25 BDSG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

174

Anlage 4 (zu Nrn. 11.3.3 und 32.5)
24. Internationale Datenschutzkonferenz vom 9. bis 11. September 2002: Statement of the European Data Protection Commissioners at the International
Conference on mandatory systematic retention of telecommunication
traffic data . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

176

Anlage 5 (zu Nr. 32.5)
24. Internationale Datenschutzkonferenz vom 9. bis 11. September 2002:
Communiqué from Closed Session 9/9/02 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

177

Anlage 6 (zu Nr. 3.9)
Konferenz der Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 10. bis 11. Mai 2001:
Retention of traffic data by Internet Service Providers (ISP’s) . . . . . . . . . . . . .

178

Anlage 7 (zu Nr. 3.9)
Konferenz der Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 10. bis 11. Mai 2001:
Declaration on Article 8 of the EU Charter of Fundamental Rights . . . . . . . . .

179

Anlage 8 (zu Nr. 3.6)
Von der Arbeitsgruppe nach Artikel 29 der EG-Datenschutzrichtlinie
angenommene Dokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

180

Anlage 9 (zu Nr. 3.4)
Entschließung der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 8. bis 9. März 2001: Informationsgesetze . . . . . . . . . . . . . . . .

182

Anlage 10 (zu Nr. 7.3)
Entschließung der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 8. bis 9. März 2001: Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

183

Anlage 11 (zu Nr. 8.5)
Entschließung der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 8. bis 9. März 2001: Datenschutz bei der Bekämpfung
von Datennetzkriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

184

Anlage 12 (zu Nr. 19.2)
Entschließung der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 8. bis 9. März 2001: Novellierung des G 10-Gesetzes . . . . . . .

185

Anlage 13 (zu Nr. 24.1.1)
Beschluss der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
Länder vom 8. bis 9. März 2001 zum Arbeitsentwurf des Bundesministeriums
für Gesundheit für ein Gesetz zur Verbesserung der Datentransparenz und des
Datenschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Transparenzgesetz – GKV – TG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

186

Anlage 14 (zu Nr. 8.2.3.4)
Entschließung zwischen der 61. und 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten

BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002

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