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Anlage 1 (zu Nr. 1.15)
Hinweis für die Ausschüsse des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . . .
171
Anlage 2 (zu Nr. 1.15)
Übersicht über die durchgeführten Kontrollen, Beratungen und Informationsbesuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
172
Anlage 3 (zu Nr. 1.15)
Übersicht über Beanstandungen nach § 25 BDSG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
174
Anlage 4 (zu Nrn. 11.3.3 und 32.5)
24. Internationale Datenschutzkonferenz vom 9. bis 11. September 2002: Statement of the European Data Protection Commissioners at the International
Conference on mandatory systematic retention of telecommunication
traffic data . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
176
Anlage 5 (zu Nr. 32.5)
24. Internationale Datenschutzkonferenz vom 9. bis 11. September 2002:
Communiqué from Closed Session 9/9/02 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
177
Anlage 6 (zu Nr. 3.9)
Konferenz der Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 10. bis 11. Mai 2001:
Retention of traffic data by Internet Service Providers (ISP’s) . . . . . . . . . . . . .
178
Anlage 7 (zu Nr. 3.9)
Konferenz der Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 10. bis 11. Mai 2001:
Declaration on Article 8 of the EU Charter of Fundamental Rights . . . . . . . . .
179
Anlage 8 (zu Nr. 3.6)
Von der Arbeitsgruppe nach Artikel 29 der EG-Datenschutzrichtlinie
angenommene Dokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
180
Anlage 9 (zu Nr. 3.4)
Entschließung der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 8. bis 9. März 2001: Informationsgesetze . . . . . . . . . . . . . . . .
182
Anlage 10 (zu Nr. 7.3)
Entschließung der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 8. bis 9. März 2001: Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
183
Anlage 11 (zu Nr. 8.5)
Entschließung der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 8. bis 9. März 2001: Datenschutz bei der Bekämpfung
von Datennetzkriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
184
Anlage 12 (zu Nr. 19.2)
Entschließung der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 8. bis 9. März 2001: Novellierung des G 10-Gesetzes . . . . . . .
185
Anlage 13 (zu Nr. 24.1.1)
Beschluss der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
Länder vom 8. bis 9. März 2001 zum Arbeitsentwurf des Bundesministeriums
für Gesundheit für ein Gesetz zur Verbesserung der Datentransparenz und des
Datenschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Transparenzgesetz – GKV – TG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
186
Anlage 14 (zu Nr. 8.2.3.4)
Entschließung zwischen der 61. und 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002
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