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des Bundes und der Länder: Anlasslose DNA-Analyse aller Männer
verfassungswidrig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 15 (zu Nr. 10.7)
Entschließung zwischen der 61. und 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder vom 24. April 2001: Veröffentlichung
von Insolvenzinformationen im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 16 (zu Nr. 11.3.2)
Entschließung zwischen der 61. und 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder vom 10. Mai 2001 zum Entwurf
der Telekommunikations-Überwachungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 17 (zu Nr. 2.1)
Entschließung zwischen der 61. und 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder vom 1. Oktober 2001
zur Terrorismusbekämpfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 18 (zu Nr. 2.1)
Entschließung der 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 24. bis 26. Oktober 2001: Freiheits- und Persönlichkeitsrechte
dürfen bei der Terrorismusbekämpfung nicht verloren gehen . . . . . . . . . . . . . .
192
Anlage 19 (zu Nrn. 8.1 und 28.5)
Entschließung der 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 24. bis 26. Oktober 2001: Gesetzliche Regelung
von genetischen Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
193
Anlage 20 (zu Nr. 8.9)
Entschließung der 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 24. bis 26. Oktober 2001: Eurojust – Vorläufer einer
künftigen europäischen Staatsanwaltschaft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
194
Anlage 21 (zu Nr. 28.3)
Entschließung der 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 24. bis 26. Oktober 2001: Datenschutzrechtliche Anforderungen
an den „Arzneimittelpass“ (Medikamentenchipkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 22 (zu Nr. 10.2)
Entschließung der 63. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 7. bis 8. März 2002: Neues Abrufverfahren
bei den Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 23 (zu Nr. 11.3.4.1)
Entschließung zwischen der 63. und 64. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder vom 24. Mai 2002: Geplanter Identifikationszwang
in der Telekommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 24 (zu Nr. 11.3.3)
Entschließung der 64. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 24. bis 25. Oktober 2002 zu: Systematische verdachtslose Datenspeicherung in der Telekommunikation und im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 25 (zu Nr. 17.2.1)
Beschluss der 64. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
Länder am 24. und 25. Oktober 2002 zum Umgang mit personenbezogenen
Daten in Sachakten des Verfassungsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002