Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/217

Entwicklungen und Prozesse in Gang gesetzt, die zu einer Verbesserung der Arbeit der Nachrichtendienste beitragen können.
VI.

Beratungsgegenstände des Gremiums von besonderer Bedeutung

Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 PKGrG unterliegen sämtliche im Rahmen der Beratungen des Kontrollgremiums
bekannt gewordenen Informationen der Geheimhaltung und damit dem Verbot der Weitergabe an Dritte. Die in
den Sitzungen des Gremiums behandelten Informationen dürfen nur an die Mitglieder des Gremiums selbst und
deren benannte Mitarbeiter, nicht aber generell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, weitergegeben
werden. Unter Beachtung dieses strikten Gebotes der Geheimhaltung werden nachfolgende Beratungsgegenstände von besonderer Bedeutung in allgemeiner Form dargestellt.
1.

Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“

Unmittelbar nach Bekanntwerden der von der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ verübten Mordserie wurde eine Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums einberufen. Darin machte
sich das Gremium ein Bild über die Erkenntnisse der Bundesregierung und der Sicherheitsbehörden über die
Terrorgruppe und ihre Taten und bat bei einer Vielzahl von Punkten um weitere Aufklärung und Prüfung.
Auf Bitten des Gremiums nahmen ergänzend zum üblichen Teilnehmerkreis an einzelnen Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums auch der Generalbundesanwalt, der Präsident des Bundeskriminalamtes sowie
Präsidenten von einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz teil. In den folgenden Tagen und Wochen kam
das Gremium zu weiteren Sitzungen zusammen und befasste sich mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu der mutmaßlich von der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ verübten Mordserie. Auch
die Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Zusammenarbeit des Bundesamtes mit den Landesämtern für Verfassungsschutz und die Kooperation der Verfassungsschutzbehörden mit anderen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit den Polizeibehörden bei deren Ermittlungen, waren Gegenstand der Erörterungen.
Zwischen den Mitgliedern des Gremiums bestand Einvernehmen, dass in der Folgezeit der gesamte Themenkomplex gründlich in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden müsse. Zudem
sollte eine Bund-Länder-Expertenkommission eingesetzt werden.
Auch nach Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses befasste sich das Gremium mit Einzelaspekten bei der Aufarbeitung der NSU-Mordserie. Dabei ließ sich das Gremium u.a. über die Rolle des MAD
und des Verfassungsschutzes unterrichten. Ebenso wurden dazu Fragen des Einsatzes von V-Leuten in der
rechtsextremistischen Szene erörtert.
2.

Politischer Extremismus in Deutschland

Im Berichtszeitraum waren immer wieder die Entwicklungen im Bereich des Rechts- und Linksextremismus,
aber auch die Aktivitäten einzelner Organisationen und Gruppierungen Thema der Unterrichtungen.
Im Bereich Rechtsextremismus wurde – neben dem zuvor dargestellten Komplex „Nationalsozialistischer Untergrund“ – über neuere Entwicklungen in der NPD, in der Neo-Naziszene sowie über rechtsextreme Tendenzen
in studentischen Burschenschaften berichtet. Das Gremium erörterte eingehend die Argumente für oder gegen
ein zweites NPD-Verbotsverfahren.
Der Bereich des Ausländerextremismus war – wie in der Vergangenheit – ebenfalls Gegenstand intensiver Beratungen. Nach Berichten der Bundesregierung und der Sicherheitsbehörden gefährden extremistische Ausländergruppierungen – teilweise mit radikal-islamistischem Hintergrund – die innere Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland. Ein besonderes Augenmerk fiel im Berichtszeitraum auf bestimmte Gruppierungen innerhalb des
Salafismus, die in Deutschland und international derzeit eine dynamische islamistische Bewegung darstellen.
Innerhalb und zwischen den Extremismusfeldern gibt es zahlreiche Wechselwirkungen mit Auswirkungen auf
die Gefährdungslage. Dies zeigte sich während des Berichtszeitraums im Konflikt zwischen gewaltbereiten
Salafisten und Anhängern einer mutmaßlich rechtsextremistischen Partei.
3.

Internationaler Terrorismus und islamistisch-terroristisches Spektrum

Im Berichtszeitraum unterrichteten die Nachrichtendienste das Gremium erneut über die Gefahren für die innere
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch den internationalen Terrorismus. Hierzu wurde das Gremium
regelmäßig über die Erkenntnisse der Nachrichtendienste zu gewaltbereiten Gruppierungen und Einzeltätern mit

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