Drucksache 18/217
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zum Ende der 17. Wahlperiode schieden die Mitglieder Steffen Bockhahn (DIE LINKE.), Fritz Rudolf Körper
(SPD), Gisela Piltz (FDP) und Hartfrid Wolff (FDP) aus dem Deutschen Bundestag aus. Für diesen Fall bestimmt § 3 Absatz 3 PKGrG, dass das Parlamentarische Kontrollgremium seine Tätigkeit auch über das Ende
einer Wahlperiode hinaus so lange ausübt, bis der nachfolgende Deutsche Bundestag die Mitglieder des Gremiums für die neue Wahlperiode gewählt hat. Entsprechend dieser Regelung, die als zulässige Ausnahme vom
grundsätzlichen Prinzip der Diskontinuität angesehen wird, kam das Gremium auch nach der Konstituierung des
18. Deutschen Bundestages im Oktober 2013 zu weiteren Beratungen zusammen,
2.
Anzahl der Sitzungen und Teilnehmerkreis
Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt nach § 3 Absatz 1 PKGrG mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. In der Praxis tagt es jedoch in der Regel einmal im Monat. Im Berichtszeitraum trat das Kontrollgremium zu insgesamt 31 Sitzungen zusammen. Zu Beginn des Berichtszeitraums Ende 2011 befasste sich das
Gremium in mehreren Sondersitzungen mit den Vorgängen um die rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Das Gremium führte im Dezember 2012 auch eine zweitägige Klausursitzung beim Bundesnachrichtendienst in Pullach durch. Außerdem fanden ein Besuch des Gremiums beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin-Treptow und eine Besichtigung des BND-Neubaus in
Berlin-Mitte statt. In einer ganzen Reihe weiterer Sondersitzungen zum Ende des Berichtszeitraums ließ sich das
Gremium u.a. vom Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich und vom Chef des Bundeskanzleramtes,
Bundesminister Ronald Pofalla, über die Erkenntnisse der Bundesregierung zu Überwachungsprogrammen ausländischer Nachrichtendienste informieren.
An den Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums nahmen im Berichtszeitraum regelmäßig für die
Bundesregierung der Koordinator der Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt, Ministerialdirektor Günter
Heiß, der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Klaus-Dieter Fritsche, und der Staatssekretär im
Bundesministerium der Verteidigung, Rüdiger Wolf, teil. Ferner waren die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes sowie – je nach Thema – weitere Beamte aus den Ministerien und den Nachrichtendiensten anwesend.
V.
Arbeitsprogramm des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Im Dezember 2011 verständigten sich die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums darüber, zu bestimmten Themenstellungen eine vertiefte, strukturelle und systematische Kontrolle der Nachrichtendienste
durchzuführen und ergänzend zur Gremiumsarbeit jährlich ein Jahresarbeitsprogramm zu beschließen. Zur Unterstützung bei der Bearbeitung des Jahresarbeitsprogramms wurde das Sekretariat des Gremiums gemäß § 12
PKGrG beauftragt, die Erörterung der festgelegten Themen vorzubereiten. Die vorbereitenden Maßnahmen
bestehen insbesondere in der Befragung von Angehörigen der Dienste, von Mitarbeitern der Bundesregierung
und Beschäftigten anderer Bundesbehörden, der Durchführung von Besuchen der Dienststellen der Nachrichtendienste sowie der Anforderung und Auswertung von Akten und Dateien. Nach Abschluss der Untersuchungen
berichtet das Sekretariat im Gremium, darüber hinaus findet eine Erörterung der Themenstellungen mit den
Vertretern der Bundesregierung und der Dienste statt.
Auf dieser Grundlage wurde im Dezember 2011 erstmals für das Jahr 2012 ein Jahresarbeitsprogramm festgelegt. Dieses umfasste folgende Themen: „Aufklärungskapazitäten und Verfahren der Bearbeitung des BfV im
Bereich Islamismus/islamistischer Terrorismus“, „Vorkehrungen der Nachrichtendienste als Reaktion auf
CYBER-Bedrohungen“ sowie „Zuständigkeiten des MAD in Abgrenzung zum Militärischen Nachrichtenwesen“. Das Kontrollgremium hat sich in seinen Sitzungen mit diesen Themen regelmäßig befasst und diese abschließend im Rahmen der Klausursitzung im Dezember 2012 eingehend erörtert. Teilweise wurde die Bundesregierung gebeten, ergänzende Stellungnahmen an das Gremium zu übermitteln.
Für das Jahr 2013 legte das Gremium die Themen „Spionageabwehr“ und „Zuständigkeiten des BND in Abgrenzung zum Militärischen Nachrichtenwesen“ als Jahresarbeitsprogramm fest, wobei das zweite Thema in
Ergänzung zu der 2012 durchgeführten Prüfung der Zuständigkeiten des MAD in Abgrenzung zum Militärischen Nachrichtenwesen erfolgte.
Insgesamt hat sich die Methode der Bearbeitung von einzelnen Schwerpunktthemen im Rahmen eines Jahresarbeitsprogramms aus Sicht des Gremiums bewährt. So konnte sich das Gremium auf Grundlage der Informationen der Bundesregierung und der Vorarbeiten des Sekretariats (Besuche, Gespräche und Akteneinsichtnahmen
vor Ort bei den Diensten) einen vertieften Einblick über die jeweiligen Sachverhalte verschaffen, diese bewerten
und – wo notwendig – Verbesserungsvorschläge machen. Aus Sicht des Gremiums hat dies einige wichtige