Drucksache 18/217

– 10 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

werden dürfe und größere Anstrengungen zum Schutz gegen Cyberbedrohungen sowohl im staatlichen als auch
im privatwirtschaftlichen Bereich erforderlich seien. Der Erhaltung und Weiterentwicklung bestehender technologischer Kompetenz deutscher Firmen wurde vom Gremium eine große Bedeutung beigemessen. Die
von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen, wie die am 23. Februar 2011 beschlossene CyberSicherheitsstrategie, die Einrichtung eines Nationalen Cyber-Abwehrzentrums sowie die Einrichtung eines Nationalen Cyber-Sicherheitsrates wurden im Gremium mehrheitlich positiv bewertet.
12.

Zuständigkeiten des MAD in Abgrenzung zum Militärischen Nachrichtenwesen

Im Rahmen seines Arbeitsprogramms 2012 befasste sich das Gremium mit der Frage, inwieweit der MAD über
seine Kernaufgabe als „Verfassungsschutz für den Geschäftsbereich des Verteidigungsressorts“ Aufgaben des
Militärischen Nachrichtenwesens wahrnimmt. Schwerpunktmäßig wurden dabei Berührungspunkte zwischen
MAD und Militärischem Nachrichtenwesen bei der Auslandseinsatzabschirmung behandelt, die Bereiche wie
Sicherheitsüberprüfung von Personen, Informationsgewinnung von Freiwilligen und Verdachtsfallbearbeitung
umfasst. Ergänzend befasste sich das Gremium im Rahmen des Arbeitsprogramms 2013 mit der Abgrenzung
des BND zum Militärischen Nachrichtenwesen.
13.

Neubau der BND-Zentrale

Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Neubau der BND-Zentrale in Berlin waren Unterrichtungsgegenstand des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Um sich ein eigenes Bild von dem Neubau zu machen, führten
Mitglieder des Gremiums zudem eine Besichtigung der Baustelle durch. Unterrichtet wurde das Gremium im
Zusammenhang mit im Jahre 2011 erschienenen Presseberichten über den Verlust von Bauplänen für den Neubau der BND-Zentrale in Berlin.
Zusätzlich befasste sich das Gremium mit den Gründen für Bauverzögerungen und Kostensteigerungen beim
BND-Neubau. Es ließ sich außerdem über die Auswirkungen des Umzugs von Pullach nach Berlin auf die Personalentwicklung des Bundesnachrichtendienstes unterrichten.
14.

Flottendienstboote

Im Berichtszeitraum gab es Pressemeldungen über die Platzierung von Aufklärungseinrichtungen des Bundesnachrichtendienstes auf Flottendienstbooten der Bundesmarine. Das Gremium hat die in den Presseberichten
veröffentlichten Darstellungen zum Anlass genommen, sich von der Bundesregierung hierzu unterrichten zu
lassen.
15.

Überwachungssysteme ausländischer Nachrichtendienste

Zum Ende des Berichtszeitraums befasste sich das Gremium mit Spähprogrammen wie „Tempora“, „Prism“
und „XKeyscore“, mit denen britische und US-amerikanische Nachrichtendienste nach Medienberichten massenhaft Informationen sammeln, indem sie etwa auf Nutzerdaten bei großen IT-Unternehmen zugreifen oder
Internetknotenpunkte und transatlantische Datenverbindungen anzapfen würden. In mehreren Sondersitzungen
beschäftigte sich das Gremium insbesondere mit Souveränitäts- und Rechtsfragen in dieser Angelegenheit sowie
mit der Zusammenarbeit deutscher Nachrichtendienste mit ausländischen Diensten und Behörden. Das Gremium
wurde hierzu vom Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich und vom Chef des Bundeskanzleramtes,
Bundesminister Ronald Pofalla, der gleichzeitig die Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für die
Nachrichtendienste wahrnimmt, über Erkenntnisse der Bundesregierung und der Nachrichtendienste des Bundes
unterrichtet. Bis zum Ende des Berichtszeitraums behandelte das Gremium im Wesentlichen Fragen, die den
Umfang von Überwachungsprogrammen wie „Tempora“ und „Prism“, die Übermittlung von Daten aus der
Fernmeldeaufklärung des BND im Ausland an andere Nachrichtendienste, die Beratungen über Änderungen des
europäischen Datenschutzrechts und die Verhandlungen über Anti-Spionage-Abkommen betrafen.
Auf Nachfragen der Mitglieder des Gremiums erläuterte die Bundesregierung zur Herkunft der dem Nachrichtendienst NSA aus Deutschland übermittelten Daten, dass diese aus der Auslandsaufklärung des BND stammten.
Die Daten erhebe der BND im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und leite sie erst weiter, nachdem man Daten
über Deutsche in einem mehrstufigen Verfahren herausgefiltert habe. Diese Weitergabe gewonnener Daten kontrolliere zudem ein G 10-Beauftragter des BND, der über die Befähigung zum Richteramt verfüge. In hochrangigen Gesprächen in Washington habe die amerikanische Seite darauf hingewiesen, dass durch die Übermittlung
von Auslandsdaten des BND Anschläge auf Truppen in Afghanistan verhindert werden könnten. Nach eigenen

Select target paragraph3