14 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
14.1 Aus Beratung und Kontrolle
Beratungs- und Kontrollbesuche beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit und in dessen Geschäftsbereich
Meine Kontrollen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und einer Behörde seines Geschäftsbereichs haben keine Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen ergeben.
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ist meiner Empfehlung
gefolgt, seinen behördlichen Datenschutzbeauftragten und auch dessen Mitarbeiterin zu jeweils 50 Prozent für
den behördlichen Datenschutz freizustellen (vgl. oben Nr. 1.6).
Außerdem habe ich dem BMUB empfohlen, ein Datenschutzkonzept zu erstellen und sein
IT-Sicherheitskonzept insbesondere um ein Löschkonzept zu ergänzen. Das BMUB hat die Umsetzung dieser
beiden Empfehlungen in Angriff genommen und wird mich über deren Abschluss informieren.
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Bundesamt für Strahlenschutz
Bei der Kontrolle des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter stand neben der Überprüfung der Stellung und Aufgabenerfüllung der behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB, vgl. oben Nr. 1.6) der Umgang
mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Forschungsprojekten des Bundesamtes im Fokus.
Hierzu hat mir das BfS exemplarisch die Vorgehensweise zu Aufbau, Betrieb und Dokumentation der in ihrer
Verantwortung stehenden Bioprobenbank über Uranbergbauarbeiter der ehemaligen Wismut AG erläutert. Das
Projekt umfasst insgesamt 450 auf freiwilliger Basis erhobene Blutproben ehemaliger Bergbauarbeiter, die über
einen Gesamtzeitraum von über 40 Jahren unterschiedlich hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt waren. Die mir
dargestellten Verfahren zum Aufbau der Datenbank sowie zur Auswertung und zur weiteren Nutzung der Bioproben lassen auf eine hohe Sensibilität für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben schließen.
Meine Mitarbeiter konnten sich vor Ort überzeugen, dass die bDSB ihre Aufgaben im erforderlichen Umfang
wahrnimmt. Bedingt durch die organisatorische Aufteilung des BfS auf mehrere weit voneinander entfernt liegende Dienstsitze, ist eine wünschenswerte persönliche Präsenz der bDSB allerdings nur eingeschränkt realisierbar. Ich habe empfohlen, die bDSB in weiterem Umfang freizustellen, um sämtliche Dienststellen zwecks
Beratung der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig aufsuchen zu können.
A. Zudem von besonderem Interesse
Nr. 1.1; 1.2.1; 1.6; 21.1; 21.5
BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016
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