12.2.4 Erfahrungsaustausch der BfDI mit den Datenschutzbeauftragten der Bundesgerichte
2016 fand auf meine Initiative hin der erste Erfahrungsaustausch der BfDI mit den Datenschutzbeauftragten der
Bundesgerichte statt.
Auf meine Einladung hin haben sich am 23. Juni 2016 die behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) der
Bundesgerichte zu einem ersten Erfahrungsaustausch in meiner Dienststelle in Bonn getroffen. Die angereisten
bDSB der Bundesgerichte und meine Mitarbeiter nutzten die Gelegenheit, um sich persönlich kennenzulernen
und aktuelle datenschutzrechtliche Themen zu besprechen. Gegenstand der Diskussion war insbesondere:
-

die Stellung der bDSB an den Bundesgerichten,
die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf die Justiz sowie
Entwicklungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte.

Diese Themen werden alle Beteiligten in den kommenden Jahren intensiv begleiten (vgl. a. u. Nr. 1.6). Ich freue
mich daher, dass alle Teilnehmer ihr Interesse an einer Fortsetzung des Erfahrungsaustauschs bekundet haben.
Von einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den bDSB der Bundesgerichte verspreche ich mir eine Stärkung des Datenschutzes an den Bundesgerichten, auch in die Bereiche hinein, die meiner Kontrolle entzogen
sind.
12.2.5 Öffentlichkeitsfahndung nach den Vorgaben der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren
Das BMJV will die RiStBV nicht einem Beschluss der Justizministerkonferenz entsprechend ändern. Ebenso
sollen die gesetzlichen Vorschriften nicht angepasst werden.
Die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) regeln näher, was die Strafverfolgungsbehörden
bei der öffentlichen Fahndung nach Beschuldigten oder Zeugen zu beachten haben. Nach einem Beschluss der
Justizministerkonferenz sollen die Möglichkeiten erweitert werden, soziale Netzwerke für die Fahndung zu
nutzen. Das hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisiert (vgl. 25. TB
Nr. 6.2). Ich begrüße daher, dass die erweiterte Nutzung sozialer Netzwerke zumindest für Bundesbehörden
nicht in der RiStBV verankert wird. Das BMJV teilte mir allerdings mit, dass es die Regelungen der in den Ländern neu gefassten RiStBV nicht für rechtswidrig halte.
Ebenso hatte ich gebeten, die gesetzlichen Fahndungsvoraussetzungen in der Strafprozessordnung zu prüfen.
Denn die Öffentlichkeitsfahndung im Internet ist besonders eingriffsintensiv. Einmal veröffentlichte Daten und
Bilder lassen sich nicht mehr zurückholen. Teilweise wurde die Öffentlichkeitsfahndung in der Vergangenheit
mit richterlicher Genehmigung sogar bei Fundunterschlagungen eingesetzt. In einem mir bekannten Fall stellte
sich die abgebildete Person später als unschuldig heraus. Daher sollte darüber nachgedacht werden, ob auf gesetzlicher Ebene höhere Schwellen gezogen werden müssen. Dem hat das BMJV allerdings ebenfalls eine Absage erteilt.
12.3 Aus Beratung und Kontrolle
12.3.1 Datenschutzrechtliche Kontrolle am Bundesverwaltungsgericht - es gibt für alles ein
erstes Mal!
Meine Mitarbeiter haben mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erstmals einen datenschutzrechtlichen
Beratungs- und Kontrollbesuch an einem Bundesgericht durchgeführt.

BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

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