Kasten b zu Nr. 12.2.2
Umsetzungsbeispiel der Grundarchitektur
12.2.3 Datenschutzrechtliche Probleme bei Mietspiegeln?
Die Erstellung von Mietspiegeln soll angeblich auf datenschutzrechtliche Hürden stoßen. Aus diesem Grund
sollten Sonderregelungen im BGB geschaffen werden.
Im September 2015 nahmen meine Mitarbeiter auf Einladung des BMJV an einem Expertentreffen zum Thema
Mietspiegel teil. Im Rahmen dieses Gesprächs sowie im Vorfeld des Treffens teilten verschiedene professionelle Mietspiegelersteller mit, sie stießen bei der Erstellung der Mietspiegel immer wieder auf datenschutzrechtliche Hürden. Insbesondere würden sie benötigte Daten nicht erhalten. Leider wurden von den Mietspiegelerstellern keine konkreten datenschutzrechtlichen Bestimmungen genannt, die einer Übermittlung der benötigten
Daten entgegenstehen könnten.
Im April 2016 übersandte mir das BMJV dann einen Referentenentwurf, der insbesondere Vorschriften zur
Mietspiegelerstellung enthielt. Darunter waren auch datenschutzrechtliche Spezialregelungen für die Mietspiegelerstellung. Gegen die vorgeschlagenen Bestimmungen bestanden aus Datenschutzsicht zahlreiche Bedenken.
Insbesondere erschloss sich mir der Bedarf für die neuen Vorschriften nicht. Bereits nach geltenden bundes- und
landesrechtlichen Regelungen ist die Erstellung von Mietspiegeln datenschutzkonform möglich. Auch die Gesetzesbegründung konnte nicht schlüssig darlegen, aus welchen Gründen diese Spezialregelungen benötigt würden.
Meine Bedenken habe ich dem BMJV in einer Stellungnahme ausführlich dargelegt. Im Anschluss daran fand
auf Einladung des BMJV ein sehr konstruktives Gespräch zwischen Vertretern des BMJV, des BMI und der
BfDI statt. Ich konnte meine Vorbehalte nochmals mündlich vortragen. Das BMJV hat mir zugesichert, die
datenschutzrechtlichen Regelungen grundlegend zu überarbeiten.
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BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016