Kasten a zu Nr. 12.2.2
Die wesentlichen Vorgaben der Vorratsspeicherung von Daten 2.0 auf einen Blick
Verpflichtete (§ 113a TKG)
- Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste (nicht jedoch Hotels, Cafés, o. ä.)
Zu speichernde Daten (§ 113b TKG)
- bei Telefonverbindungen, SMS und MMS:
- die Nummern oder Kennungen der an der Verbindung/Übermittlung beteiligten Anschlüsse
- die Datums- und Zeitangabe des Beginns und Ende der Verbindung/Übermittlung
- im Mobilfunk zusätzlich die SIM-Kartennummer (IMSI), Kennung des benutzten Gerätes (EMEI) und
die Funkzellen, in der die Verbindung begonnen wurde
- bei IP-Telefonie zusätzlich die IP-Adressen der beteiligten Anschlüsse und zugewiesene Benutzerkennung
- bei Internetnutzung:
- die IP-Adresse
- die Anschluss- und Benutzerkennung
- die Datums- und Zeitangabe des Beginns und Ende der Internetnutzung unter einer IP-Adresse
- bei mobiler Internetnutzung zusätzlich die Funkzelle, in der die Verbindung begonnen wurde
Speicherfristen (§ 113b TKG)
- Standortdaten (Funkzellen) für vier Wochen
- alle anderen Daten für zehn Wochen
Abfrageberechtigte Stellen (§ 113 c TKG)
- Strafverfolgungsbehörden von Bund und Ländern
- Gefahrenabwehrbehörden der Länder
Sonstiges
- die Daten dürfen nur zur Verfolgung von in der Strafprozessordnung gesondert ausgewiesenen schweren
Straftaten oder zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder den Bestand des Bundes oder eines Landes verwendet werden; einzige Ausnahme ist die Zuordnung einer
IP-Adresse zu einem konkreten Anschlussinhaber (§ 113c TKG)
- die Daten müssen nach dem Stand der Technik (z. B. durch sichere Verschlüsselung, vom Internet entkoppelter Speicherung, Vier-Augen-Prinzip beim Zugriff) vor missbräuchlicher Verwendung geschützt werden (§ 113d TKG)
- Zugriffe auf die Daten müssen protokolliert werden (§ 113e TKG)
- Die BNetzA erstellt zusammen mit der BfDI und dem BSI einen Anforderungskatalog (§ 113f TKG)
- Die Speicherpflicht beginnt am 1. Juli 2017

BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

– 147 –

Select target paragraph3