und erhalten Unterstützung in einer vielfach ausweglos scheinenden Situation. Ich habe daher das Bundesministerium des Innern gebeten, diese wertvolle Arbeit durch eine gesetzliche Regelung zu stärken und die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung der dabei anfallenden personenbezogenen Daten zu schaffen.
10.2.5 Immer wieder im Zentrum der Diskussion: die Videoüberwachung
Die Videoüberwachung bleibt sowohl in der datenschutzpolitischen Diskussion als auch in der praktischen
Anwendung ein wichtiges Thema.
Vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung und des geänderten Sicherheitsbedürfnisses der Gesellschaft steht die Videoüberwachung immer wieder im Zentrum der Diskussion. Seit jeher gilt es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den technischen Möglichkeiten, den berechtigten Interessen der Unternehmen und
der öffentlichen Sicherheit einerseits und einem freien und unbeobachteten Verhalten der Menschen in Ausübung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung andererseits herzustellen.
So hat die Bedeutung der Videoüberwachung öffentlicher Räume durch Staat und Unternehmen in den letzten
Jahren erheblich zugenommen. Videotechnik wird zur Überwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen,
öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, aber auch in fast allen anderen Lebensbereichen eingesetzt, beispielsweise zur Überwachung von Kaufhäusern, Supermärkten, Gaststätten, Hotels und Geldinstituten. Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung durch Unternehmen und Bundesbehörden ist § 6b BDSG. Soweit bereichsspezifische Gesetze des Bundes Regelungen zur Videoüberwachung enthalten (z. B. im Bundespolizeigesetz oder der Strafprozessordnung), finden ausschließlich diese Anwendung.
Im Berichtszeitraum hat der Düsseldorfer Kreis zwei wichtige Orientierungshilfen für den Bereich „Videoüberwachung“ beschlossen, die eine bundesweit einheitliche Auslegung und Praxis ermöglichen sollen:
Die Orientierungshilfe „Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln“ legt Kriterien fest, wann zur
Wahrnehmung des Hausrechts und zum Schutz der Fahrgäste unter anderem in den Fahrgastbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel Videoüberwachung zulässig ist.
Mit der Orientierungshilfe „Videoüberwachung in Schwimmbädern“ werden Hinweise zum zulässigen Einsatz
der Videoüberwachung im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen der Schwimmbadbesucher gegeben.
Alle Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises im Berichtszeitraum sowie die Orientierungshilfen sind im Kasten zu
Nr. 10.2.5 aufgeführt und auf meiner Internetseite unter www.datenschutz.bund.de abrufbar.
Videoüberwachungsverbesserungsgesetz
Im Dezember 2016 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit in
öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen (Videoüberwachungsverbesserungsgesetz)“.
Der Entwurf ist eine Folge der Anschläge in Ansbach und München und soll im Ergebnis die Möglichkeiten zur
Videoüberwachung durch private Betreiber von hochfrequentierten und besonders gefährdeten Orten wie Einkaufszentren, Stadien oder Bussen und Bahnen ausweiten.
Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung insbesondere bei privatrechtlich betriebener Videoüberwachung an
den genannten hochfrequentierten und gefährdeten Orten die Abwägungsentscheidung dahingehend verändern,
dass auch wichtige Rechtsgüter der Öffentlichkeit (Leben, Gesundheit) besonders berücksichtigt werden müssen. Bisher dient die privatrechtliche Videoüberwachung unmittelbar zunächst nur den Interessen des Betreibers
der Anlage, beispielsweise als Schutz vor Sachbeschädigungen oder Diebstahl.
BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

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