Grundsätzlich gilt der Datenschutz nicht nur für Inländer. Auf das den Datenschutz garantierende Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 GG i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG können sich
auch Ausländer berufen. Diesen Maßstab müssen alle Gesetze beachten.
So wurde meine Forderung, auf die beabsichtigte Ausweitung des automatisierten Zugriffs von Sicherheitsbehörden auf die Daten des AZR zu verzichten, aufgegriffen: Der ursprünglich vorgesehene Ausbau der Zugriffsmöglichkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz im automatisierten Abrufverfahren wurde nicht umgesetzt, weil bereits nach geltender Rechtslage insoweit ausreichende Möglichkeiten bestanden.
Gerade die Datenspeicherung in zentralen Registern mit Zugriffsrechten einer Vielzahl von Stellen für unterschiedliche Zwecke bedarf stets einer genauen Prüfung der Erforderlichkeit der Speicherung, des Umfangs der
zu speichernden Daten sowie der Zugriffsrechte von Behörden. Dies gilt in besonderer Weise für besondere
Arten personenbezogener Daten, wie z. B. Gesundheitsdaten. Bloße Vereinfachungen im Verfahrensablauf oder
Arbeitserleichterungen allein rechtfertigen nicht das Errichten zentraler Datenspeicher.
Aufgrund des massiven Ausbaus des AZR hat der Gesetzgeber nochmals klarstellend meine Rolle als Aufsichtsbehörde im Ausländerzentralregistergesetz hervorgehoben und regelmäßige Kontrollen gefordert (§ 34a
AZR-Gesetz). Hinzu kommt die datenschutzrechtliche Aufsicht durch meine Kolleginnen und Kollegen in den
Ländern, z. B. bezüglich der Ausländerbehörden. Der sich dadurch ergebende zusätzliche Aufwand für meine
Dienststelle wird bisher allerdings nicht durch weitere personelle Ausstattung kompensiert. Ich appelliere daher
an den Gesetzgeber, bei der Ausweitung von kontrollintensiven Verfahren stets auch die personelle Ausstattung
der Aufsichtsbehörden im Auge zu behalten.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Mit dem starken Anstieg der Zahl von Asylverfahren ist auch das für deren Bearbeitung zuständige Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewachsen. Zur Zeit sind rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in der Zentrale in Nürnberg und an den mehr als 80 über das gesamte Bundesgebiet verteilten Außenstellen
tätig. Wegen des enormen personellen Bedarfs und des hohen politischen und öffentlichen Drucks war vielfach
eine umfassende Einarbeitung der neuen Mitarbeiter nicht möglich. Bei einem Informationsbesuch in der Zentrale in Nürnberg konnten sich meine Mitarbeiter zwar davon überzeugen, dass bei den Beschäftigten des BAMF
grundsätzlich die nötige Sensibilität für datenschutzrechtliche Belange besteht. Durch Beratungs- und Kontrollbesuche werde ich die Umsetzung der Neuregelungen in Zukunft datenschutzrechtlich begleiten.
10.2.4 Beratungsstelle Radikalisierung
Die Arbeit der Beratungsstelle Radikalisierung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bedarf einer gesetzlichen Grundlage.
Die im BAMF angesiedelte Beratungsstelle Radikalisierung dient als erste Anlaufstelle u. a. für Angehörige,
Freunde und Lehrer, die den Eindruck haben, ein Bekannter habe sich einer radikal islamistischen Gruppe zugewandt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Antworten auf häufige Fragen und vermitteln ggf. den
Kontakt zu Hilfsangeboten vor Ort. Im Zuge dieser weiteren Beratung kooperiert das BAMF mit unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Trägern in den Ländern. Diese geben dem BAMF fortlaufend einen Überblick über
den Stand der Beratung. Für diese Datenübermittlung und die darauf folgende Datenspeicherung, -verarbeitung
und -nutzung durch das BAMF gibt es jedoch bislang keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Da naturgemäß die Einwilligung der sich möglicherweise radikalisierenden Angehörigen nicht vorliegt, hat die Arbeit mit
diesen personenbezogenen Daten derzeit keine gesetzlich verankerte Basis.
Im Rahmen eines Besuchs beim BAMF konnten sich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die gute und
wichtige Arbeit der Beratungsstelle informieren. Die Rat suchenden Menschen werden hier kompetent betreut
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BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

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