Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/6545
Spende soll ein Brief mit sinngemäß folgendem Wortlaut gefolgt sein: „Macht weiter so, das Geld ist bei euch
gut aufgehoben!“ Im Zuge einer Durchsuchung beim damaligen Herausgeber des Fanzines wurde im Jahr 2012
schließlich ein mutmaßlich vom „NSU-Trio“ stammender Brief gefunden, der wahrscheinlich zusammen mit
einer Geldspende seinerzeit übersandt worden war.
Ferner ist im Nachhinein betrachtet bereits das Titelbild der Ausgabe 18 von Interesse. Es zeigt ein Kleinkind
ohne weitere Erläuterung. Das entsprechende Foto stammt aus dem Buch „Hitler wie ihn keiner kennt: 100
Bilddokumente aus dem Leben des Führers“, herausgegeben von Heinrich Hoffmann. Auf Seite 3 dieses Buches
ist ein Kleinkind abgebildet, fotografiert von einem Berufsfotografen in Braunau. Hierzu ein Ausriss aus einer
Zeitung vom 05.05.1889: „Familiennachrichten aus Braunau … am 20.04. Adolf Hitler“. In dem gleichen Buch
sind auf Seite 26 auch zwei ineinandergreifende Hände abgebildet, darunter der Text: „Die Hände des Führers“.
Dieses Foto wiederum diente der sogenannten „NSU-CD“ als Vorlage für das auszudruckende CD-Cover.
Auswertung der Ausgabe Nr. 18 durch das BfV
Die Auswertung des Hefts 18 von „Der Weisse Wolf“ durch das BfV erfolgte zwischen Oktober 2002 und
Januar 2003 anhand eines eigens beschafften Exemplars. Dabei wurde die fachliche Relevanz für bestimmte
Arbeitsbereiche und die Übernahme einzelner Inhalte in den jeweiligen Akten geprüft. Außer dem Erstauswerter waren zwölf weitere Auswerter in bestimmten Bereichen mit der Auswertung einzelner Inhalte des Hefts
befasst. Der Danksagung an den NSU wurde zum damaligen Zeitpunkt von keinem der beteiligten Auswerter
nachgegangen.
In einem informellen Gespräch hat der Erstauswerter des Hefts 18 von „Der Weisse Wolf“ dem Sachverständigen gegenüber angegeben, 2002 seien für ihn andere Teile des umfangreichen Hefts wichtiger gewesen als
der „Dank an den NSU“. Auch der Begriff „Kampf“ in der Editorialzeile habe ihn nicht zu weiteren Maßnahmen veranlasst, da es sich um eine Standardvokabel im rechtsextremen Sprachgebrauch handele. Der mutmaßlich vom „NSU-Trio“ stammende Brief selbst, der 2012 unter anderem beim früheren Herausgeber des Fanzines
gefunden worden ist, sei seinerzeit nicht bekannt gewesen, so dass er keine Verbindung zwischen dem Brief
und der Danksagung habe herstellen können.
Eine gesonderte Speicherung der Abkürzung „NSU“ sei nicht möglich gewesen, so der Erstauswerter im informellen Gespräch mit dem Sachverständigen. Da keinerlei Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, dass damit
ein relevanter Ort, eine konkrete Person, eine Gruppierung oder ein sonstiges Sozialphänomen gemeint gewesen sein könnte, habe nach dem damaligen Arbeitsplan der Abteilung 2 mangels Zuordnungsmöglichkeit auch
keine Chance zur Speicherung der Abkürzung beziehungsweise des Begriffs bestanden. Der Auswerter hielt es
auch für unwahrscheinlich, 2002 eine Abfrage im sogenannten „ZOV“ (zentrales Orte- und Organisationsverzeichnis) durchgeführt zu haben.
Nach Darstellung und Erinnerung des Sachverständigen und seines Mitarbeiters habe der Auswerter bei diesem
informellen Gespräch ferner mitgeteilt, den Hinweis aus dem Verfassungsschutzverbund, dass „Der Weisse
Wolf“ eine Spende in Höhe von 2.500 Euro erhalten habe, im Frühjahr 2002 zwar zur Kenntnis genommen zu
haben. Bei der Auswertung des Heftes im Herbst 2002 sei ihm die Meldung aber nicht mehr bewusst gewesen.
Nach Darstellung des Auswerters und des BfV, das an dem informellen Gespräch mit einer weiteren Mitarbeiterin teilgenommen hat, sei dessen Auskunft, dass ihm die angesprochene Quellenmeldung bereits im Frühjahr
2002 bekannt gewesen sei, vom Sachverständigen missverstanden worden. Der Auswerter habe in dem informellen Gespräch lediglich hypothetisch davon gesprochen, dass ihm eine Information aus dem Frühjahr 2002
im Herbst 2002 wahrscheinlich nicht mehr bewusst gewesen wäre. Das LfV Mecklenburg-Vorpommern habe
bestätigt, eine Quellenmeldung mit dem Hinweis auf eine Spende an den Herausgeber des Fanzines „Der
Weisse Wolf“ dem BfV erst im Jahre 2012 übersandt zu haben.
Nach Ansicht des Sachverständigen erfolgten sowohl die Beschaffung des Heftes als auch dessen Auswertung
grundsätzlich im Einklang mit den geltenden Vorgaben. Die inzwischen bestehende Möglichkeit, im Nachrichtensystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder eine Unterdatei mit unbekannten Begriffen/Bezeichnungen etc. anzulegen, habe es seinerzeit für den damals noch unbekannten Begriff „NSU“
nicht gegeben. Eine sogenannte „ZOV-Abfrage“ hätte seinerzeit zu keinem Ergebnis geführt. Theoretisch denkbar wäre eine Abfrage im Verfassungsschutzverbund und/oder bei V-Leuten zum Begriff „NSU“ oder eine
entsprechende Beauftragung der Beschaffung gewesen. Soweit für den Sachverständigen heute nachvollziehbar, hätten aber auch diese Maßnahmen zu keinem anderen Ergebnis geführt.
Seit 2012 sind beide Originalhefte, das heißt sowohl das tatsächlich ausgewertete Stück der Drucksachenbeschaffung als auch das von R*** besorgte Heft, im BfV nicht mehr auffindbar.