Drucksache 18/6545
– 10 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
R*** und „Der Weisse Wolf“
R*** hat nach den Feststellungen des Sachverständigen nachweislich in Beziehung zum Fanzine „Der Weisse
Wolf“ gestanden. Er hat über Jahre den Newsletter des Fanzines bezogen und ihn an das BfV weitergeleitet –
darunter auch die Ausgabe des Newsletters, in dem das Heft 18 angekündigt worden ist. Des Weiteren besorgte
R*** auftragsgemäß ein Exemplar dieser Ausgabe, übergab es dem BfV und beschaffte weitere Informationen.
Darüber hinaus kannte R*** den Herausgeber von „Der Weisse Wolf“ und unterstützte diesen. Im Jahr 2013
gab R*** gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) an, ihn bei einer Szeneveranstaltung, die ein Bekannter
organisiert habe, kennengelernt zu haben. Dieser habe sich bei ihm nach Speicherplatz für eine Online-Ausgabe
von „Der Weisse Wolf“ erkundigt. R***, der über viele Jahre in der rechtsextremen Internetszene sehr aktiv
war und ab Ende der 1990er Jahre mehrere Szeneinternetseiten betrieb, stellte schließlich Speicherplatz für
„Der Weisse Wolf“ zur Verfügung. Gegenüber dem BKA gab er weiter an, dass der Herausgeber eine Art
Übersicht des Fanzines selbstständig auf der von R*** betriebenen Domain „oikrach.com“ unter „oikrach.com/ww“ eingestellt habe. Später habe R*** nach eigenem Bekunden die Inhalte selbst wieder gelöscht.
Gegenüber dem BKA gab er auch an, dass er keine Kenntnis davon gehabt habe, dass der Herausgeber von
„Der Weisse Wolf“ eine Spende des „NSU“ erhalten habe und in der Ausgabe 18 im Jahr 2002 der Gruß „Vielen
Dank an den NSU, es hat Früchte getragen. Der Kampf geht weiter!“ enthalten gewesen sei. Unklar bleibt
letztlich, ob R*** den „Dank an den NSU“ überhaupt gelesen hat und ob er zur damaligen Zeit mit dem Kürzel
„NSU“ eine konkrete Organisation oder konkrete Personen verbunden hätte. Er selbst hat abgestritten, die Personen des „NSU-Trios“ und die Organisation als solche gekannt zu haben. Das Gegenteil lässt sich dem Sachverständigen zufolge nicht nachweisen.
Bemerkenswert ist laut Sachverständigem allerdings, dass R*** gegenüber dem BKA nicht angab, dass die
Internetpräsenz von „Der Weisse Wolf“ in unterschiedlichem Umfang mehrere Jahre auch auf der von ihm
betriebenen Domain „nd-b.com“ unter „nd-b.com/ww“ abrufbar war. Bei der ersten, im Jahr 2003 vorgestellten
Ausgabe handelte es sich um die Nummer 18 aus dem Jahr 2002, die den Text mit dem „Dank an den NSU“
enthielt. In der im Internet zur Verfügung stehenden Inhaltsübersicht fand sich allerdings kein Hinweis darauf.
Nach Angaben des V-Mann-Führers erfolgten das Aufspielen der notwendigen Dateien und die Pflege der Seite
durch den Herausgeber und nicht durch R*** selbst. R*** habe – so der V-Mann-Führer – die hierzu notwendigen Informationen und Kennungen überlassen.
Darüber hinaus fanden sich in den Papierausgaben des Fanzines „Der Weisse Wolf“ Werbeanzeigen für Szeneinternetseiten, die mit R*** in Verbindung standen. So schalteten auf Seite 38 der Ausgabe Nr. 18 aus dem
Jahr 2002 die „Nationalisten gegen Kinderschänder“ (NGK) eine Anzeige, darunter folgender Text: „Infos zur
NGK auch unter: ‚www.ngk.info’ und ‚www.oikrach.com’“ Auch in der Ausgabe 20 von 2005 erschien auf
Seite 17 eine Anzeige für die Internetseite „www.ngk.info“ und auf Seite 28 eine Anzeige mit dem Text
„‚www.oikrach.com’ … und man sieht die Welt mit anderen Augen.“ Die Internetseite „oikrach.com“ wurde
von R*** eigenständig betrieben, an der Seite „ngk.info“ war er an führender Stelle beteiligt. Ob die Anzeigen
eine Gegenleistung für die Bereitstellung von Speicherplatz darstellten oder gegen Bezahlung erschienen, ist
dem Sachverständigen zufolge nicht belegbar. Wie hoch mögliche Kosten waren und ob diese R*** vom BfV
– wie ansonsten auch üblich – als Aufwandsentschädigung bezahlt worden sind, ist aus den Akten nicht ersichtlich.
4.4 Mitgliedschaft im „Ku-Klux-Klan“
Den Themenkomplex „Ku-Klux-Klan“ (KKK) hat bereits der 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode
des Deutschen Bundestags intensiv beleuchtet. Wesentlich neue Erkenntnisse konnte der Sachverständige nicht
gewinnen. Dennoch war der Komplex „KKK“ auch für den Sachverständigen ein wichtiger Untersuchungsgegenstand. Denn es gibt indirekte Zusammenhänge mit dem Mord an der Polizeibeamtin Michèle K*** im Jahr
2007 in Heilbronn, deren Gruppenführer am Tattag früher zeitweise Mitglied im „KKK“ gewesen war. Darüber
hinaus gab es bei der Aufklärung des in Baden-Württemberg im Raum Heilbronn/Schwäbisch Hall aktiven
Ablegers des „KKK“ Sicherheitsfragen in Bezug auf R***s Einsatz.
Ferner gab es Bezüge von „KKK-Strukturen“ in das – zumindest weitere – „NSU-Umfeld“: Aus dem Raum
Jena sind aus den 1990er-Jahren Kreuzverbrennungen, die für den „KKK“ charakteristisch sind, bekannt. Hieran sollen auch Mitglieder des späteren „NSU-Trios“ – vor ihrem Untertauchen – teilgenommen haben.