Drucksache 18/6545
2.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Auftrag des Sachverständigen
Das PKGr hat am 12.11.2014 folgenden Beschluss zum inhaltlichen Auftrag der vom Sachverständigen Montag
durchzuführenden Untersuchungen gefasst:
„Der Sachverständige soll für das PKGr sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der verstorbenen und am
07.04.2014 tot aufgefundenen V-Person Corelli des BfV untersuchen. Dabei soll er – unter Berücksichtigung
der Einzelheiten der V-Mann-Tätigkeit des Corelli für das BfV (zum Beispiel Anwerbung, gegebenenfalls Tätigkeiten für andere Sicherheitsbehörden, V-Mann-Führung, Geldleistungen, Aktenführung über die Tätigkeit,
Erkenntnisse zur Person des Corelli) und seiner Aktivitäten in der rechten Szene – insbesondere folgende Sachverhalte/Zeiträume untersuchen:
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1995: Hinweise auf Uwe Mundlos an das BfV durch Corelli,
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1997: Eintragung des Corelli auf einer Adressliste des Uwe Mundlos,
2002: Vorgänge im Zusammenhang mit der Publikation ‚Der Weisse Wolf’ und der Verbindung Corellis
zu diesem Fanzine, insbesondere der Ausgabe 2002 mit dem dortigen Dank an den ‚NSU’,
Mitgliedschaft des Corelli im ‚Ku-Klux-Klan’ in Baden-Württemberg, insbesondere seine Rolle bei der
Gründung dieser Gruppierung und mögliche Aktivitäten nach deren Auflösung,
2005: Erkenntnisse über das Zustandekommen und die Übergabe der ‚Corelli-CD’ mit einer Datei mit
Bezug zum ‚NSU-NSDAP’ an das BfV sowie Umgang mit dieser CD im BfV (Befassung, Auswertung,
Archivierung etc.) und
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3.
nach dem 04.11.2011: von Corelli dem BfV mitgeteilte Informationen, Kontakte von Corelli, Umstände
des Bekanntwerdens der „Corelli-CD“ und die in der in Folge behördlich veranlassten Maßnahmen sowie
die Todesumstände des Corelli am Wohnort in Nordrhein-Westfalen.“
Quellengrundlage
Der Sachverständige konnte sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 PKGrG bei seiner Arbeit auf die weitgehenden Befugnisse des PKGr nach den §§ 5 und 6 PKGrG berufen. Darauf gestützt holte er Informationen vor allem bei
Behörden des Bundes ein. Darüber hinaus stellten auch mehrere Behörden der Länder sowie Gremien des Deutschen Bundestages wichtige Unterlagen und Informationen für die Arbeit des Sachverständigen zur Verfügung.
Teils wurden hierzu Gespräche mit Vertretern einzelner Behörden geführt.
Ein Großteil der für die Arbeit des Sachverständigen relevanten Informationen, Akten und Auskünfte lag im
BfV vor, in dem eine unmittelbar dem Präsidenten unterstehende Projektgruppe den Sachverständigen unterstützte. Der Sachverständige hat aus den BfV-Akten unter anderem die sehr umfangreiche, aus mehreren Einzelaktenbeständen bestehende V-Mann-Akte R***s sowie die Personenakte und die Schutzakte R***s eingesehen. Außerdem hat der Sachverständige zahlreiche Einzelakten zu relevanten Fragen sowie Zusammenfassungen und Ausarbeitungen des BfV in seine Arbeit einbezogen. Schließlich hat er förmliche Ge-spräche und informelle Hintergrundgespräche mit Mitarbeitern des BfV geführt. Soweit Erkenntnisse des Sachverständigen
aus seinem Bericht an das Gremium, die sich auf informelle Gespräche stützen, im Nachfolgenden berücksichtigt worden sind, wird angesichts ihres reduzierten Aussagegehalts darauf hingewiesen.
4.
Ergebnisse
4.1 Tätigkeit als V-Person in der rechtsextremen Szene
R*** wurde vom BfV zwischen 1994 und 2012 mit einer kurzen Unterbrechung als V-Mann in der rechtsextremen Szene eingesetzt. Er hat über diesen langen Zeitraum dem BfV aus vielen Zusammenhängen umfangreich
berichtet. Intern wurde er über viele Jahre als „Top-Quelle“ bezeichnet. Der Sachverständige hat in seinem
Bericht die Entwicklung R***s und seine Bedeutung als V-Person ausführlich beleuchtet und kritisch bewertet.
Erste Kontakte zur rechtsextremen Szene und zur „Nationalistischen Front“
Nach eigener Aussage kam R*** Anfang der 1990er Jahre im Alter von 17 Jahren in Kontakt zu Rechtsextremisten aus der Skinheadszene. Er soll laut Mitteldeutscher Zeitung, auf die sich der Sachverständige insoweit
beruft, in ein von einer Gruppe Neonazis besetztes Haus in Berlin gezogen sein. Anfang 1991 soll R*** dann
Mitglied der Deutschen Volksunion (DVU) geworden sein, Mitte 1991 Mitglied der Halleschen Deutschen Ju-