Drucksache 18/6545
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Da das BKA darauf drängte, dass im BfV intensiv nachgeforscht wird, ob R*** – oder eine andere Quelle –
auch dem BfV eine CD mit entsprechenden Inhalten übergeben hat, einigten sich am 13.04.2014 die zuständigen Abteilungen im BfV auf eine „Sprachregelung für die morgige Besprechung mit dem BKA“, die von der
zuständigen Abteilungsleiterin gekürzt und überarbeitet wurde. Sie lautete letztlich: „Im Rahmen der NSUAufarbeitung sind alle NSU-Bezüge geprüft worden. CDs mit ‚NSU-Bezügen’ sind dabei nicht gefunden worden.“ Weiter war ausgeführt: „Zu einer erneuten zielgerichteten Suche müssen wir demzufolge auch nicht mehr
explizit Stellung nehmen (die übersandte CD ist uns bisher nicht bekannt gewesen und wäre bei der seinerzeitigen Sichtung auch aufgefallen). Wie auch immer geartete ‚Corelli-Bezüge/-Thematisierung’ nach Möglichkeit ganz außen vor lassen.“
In einer Vorlage an den Präsidenten des BfV vom 22.04.2014 führte die Leiterin der Abteilung 2 des BfV
folgendes aus: „Eine tatsächliche Zuordnung der Dateien zum „NSU“ kann nicht vorgenommen werden. Die
Möglichkeit einer Nutzung bereits in der Szene vorhandenen Materials durch den uns bekannten „NSU“ erscheint möglich, jedoch kommen auch (unbekannte) Szeneaktivisten als Urheber in Betracht. Hinweise auf eine
Beteiligung des R*** an der CD-Produktion liegen nicht vor und können aufgrund seines Todes nicht mehr
recherchiert werden.“
Die „NSU-CD“ aus Mecklenburg-Vorpommern
Im April 2014 durchsuchte die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern die Wohnung einer Person, die Beschuldigter in einem Verfahren wegen Verdachts auf eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz war. Dabei
wurde auch eine CD in einer teiltransparenten Kunststoffhülle gefunden, auf der handschriftlich vermerkt ist:
„Bilder … M. ‚NSU’“. Ferner ist in der linken oberen Ecke und in der rechten unteren Ecke der CD-Hülle
jeweils ein „M.“ zu finden. Der Bewohner der durchsuchten Wohnung gab an, dass die CD nicht ihm gehöre,
sondern einem seiner früheren Mitbewohner. Er habe sie in der Vergangenheit im Zuge eines hektischen Umzugs versehentlich eingepackt. Seine früheren Mitbewohner bestätigten gegenüber der Polizei diese Angaben
nicht und sagten aus, dass in der gemeinsamen Wohnung diverse CDs in der Nähe des Computers der genannten
Person gehört hätten.
Ein weiterer Anhaltspunkt dafür, dass der genannten Person die CD zuzurechnen ist, ist der Umstand, dass
keiner der früheren Mitbewohner einen Vor- oder Nachnamen hat, der mit „M“ beginnt, was auf die genannte
Person aber zutrifft. Auf dem Computer der genannten Person fand die Polizei außerdem Musikdateien mit
rechtsextremer Musik. Sie war bis dahin weder polizeilich noch bei den Verfassungsschutzbehörden als Rechtsextremist bekannt.
Die „NSU-CD“ aus Sachsen
In Sachsen wurde im März 2014 bei der Durchsuchung des Anwesens eines Rechtsextremen im Zusammenhang
mit der Verbotsverfügung gegen die Gruppierung „Nationale Sozialisten Chemnitz (NSC)“ eine entsprechende
CD in einer Hülle mit der Aufschrift „Freiberg“ sichergestellt. Bei dieser Gruppierung war auch ein anderer
Rechtsextremist aktiv, der bereits 1998 zur rechtsextremen Szene in Chemnitz gehörte, als das „NSU-Trio“
dort nach seinem Untertauchen Unterschlupf fand. Das übliche Treffobjekt der NSC in Chemnitz wiederum
gehörte einem weiteren bekannten und bekennenden Neonazi, der auch zeitweise das Musiklabel „PC Records“
betrieben hat. In diesem Label ist unter anderem die CD „Adolf-Hitler-lebt“ der Musikband „Gigi und den
braunen Stadtmusikanten“ produziert und vertrieben worden. Auf ihr befindet sich unter anderem das sogenannte „Döner-Killer-Lied“. Weiter gehörte der Besitzer des durchsuchten Anwesens früher zu den Teilnehmern eines Fußball- und eines Volleyball-Turniers rechtsextremer und nationalistischer Kameradschaften. Die
Turniere wurden jeweils von Hendrik Lasch veranstaltet, der bis vor einigen Jahren „PC Records“ und ein
Bekleidungsgeschäft betrieb. Die Kontaktdaten von Lasch finden sich auf den 1998 gefundenen Versionen der
Kontaktliste von Mundlos. Sowohl das Bekleidungsgeschäft als auch das zu „PC Records“ gehörende Ladengeschäft befinden sich im sogenannten Heckert-Gebiet in Chemnitz. Dort war die Skinhead/Neonazi-Szene
schon lange sehr aktiv und präsent. Und dort befand sich auch der erste temporäre Unterschlupf des „NSUTrio“, nachdem es Ende Januar 1998 aus Jena nach Chemnitz geflohen war.
Die „NSU-CD“ beim BfV
Im Sommer 2005 übergab R*** seinem V-Mann-Führer eine CD verbunden mit der Anmerkung, sie im Frühjahr 2005 anonym zugesandt bekommen zu haben. Daher könne er keine näheren Angaben zur Herkunft machen. Der V-Mann-Führer nahm im Anschluss Kontakt zu zwei Projekteinheiten im BfV auf, die aufgrund ihrer