Drucksache 18/6545

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

zwei weitere Personen aus Polizeikreisen, die nach R***s Berichten mindestens an einem „KKK-Treffen“ teilgenommen haben sollen. Das Innenministerium Baden-Württemberg weist ergänzend zur Darstellung des
Sachverständigen darauf hin, dass nach den dort vorliegenden Erkenntnissen und durchgeführten Ermittlungen
allenfalls die erstgenannte Person bei großzügigster Auslegung als Interessent bezeichnet werden könne.
Aufdeckungsrisiko
Im Zuge der Jahres-Rallye 2002 des „European White Knights of the KKK“ im Raum Schwäbisch Hall sollte
R*** das BfV dabei unterstützen, die Teilnehmer der Rallye und deren Fahrzeuge aufzuklären. Ziel war es
unter anderem, mit dem örtlichen Staatsschutz auf dieser Basis gezielte Gefährderansprachen durchzuführen.
Nach der Durchführung der Rallye äußerte Schmid, dass man von einem Informanten einen Hinweis auf einen
Spitzel in den eigenen Reihen erhalten habe. Auch weitere „KKK-Mitglieder“ äußerten sich in diese Richtung,
was auf eine gute Informationslage schließen ließ. Das LfV Baden-Württemberg erhielt über den polizeilichen
Staatsschutz Teile der elektronischen Kommunikation von Schmid und stieß dabei auf eine an ihn gerichtete EMail, mit der er um Kontaktaufnahme gebeten wurde. In einem hierauf folgenden Chat tauschten sich Schmid
und sein Informant in englischer Sprache unter anderem über Details des Einsatzes eines Spitzels aus, wobei
der Name des Spitzels dem Informanten anscheinend nicht bekannt war.
Das BfV und das LfV Baden-Württemberg gründeten daraufhin eine Arbeitsgruppe, die den unbekannten Informanten aufdecken sollte, wobei die Sicherheit von R*** gewährleistet werden sollte. Nach umfangreichen
Überlegungen und Ermittlungen grenzte sich der Verdacht auf einen englischsprachigen G10-Vorauswerter des
LfV Baden-Württemberg ein. Der entsprechende Mitarbeiter wurde zu einer anderen Behörde in Baden-Württemberg abgeordnet. Weitere rechtliche Maßnahmen wurden gegen diesen Mitarbeiter erst eingeleitet, als der
Vorfall im Zusammenhang mit der Entdeckung des „NSU-Trios“ medial thematisiert worden war. Das Innenministerium Baden-Württemberg weist ergänzend zur Darstellung des Sachverständigen darauf hin, dass nicht
die mediale Berichterstattung Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen gewesen sei, sondern die Tatsache, dass
der betroffene Mitarbeiter nach einer längeren Beurlaubung deutlich gemacht hatte, dass er wieder in den Dienst
des LfV Baden-Württemberg zurückkehren wolle. Ein Disziplinarverfahren wurde gegen diesen Mitarbeiter im
Jahr 2012 eingeleitet.
4.5 Bezüge zu den sogenannten „NSU-CDs“
Der Begriff „NSU“ und die CDs
Es sind bislang vier CDs 2 bekannt geworden, die umgangssprachlich als „NSU-CDs“ bezeichnet werden, weil
sie zwei Dateien enthalten, in denen die Bezeichnung „Nationalsozialistischer Untergrund“ beziehungsweise
die Kurzform „NSU“ zu finden ist. Alle vier CDs – gefunden in den Bundesländern Hamburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen und beim BfV – weisen erhebliche Gemeinsamkeiten aber auch signifikante Unterschiede auf.
Auf allen vier CDs finden sich Ordner mit zahlreichen Bild- und Textdateien, sowie unter den Dateinamen
„info.htm“ und „einlage.jpg“ eine Art „Gebrauchsanweisung“ für die CD und ein CD-Cover zum Ausdrucken.
Ausschließlich in diesen beiden Dateien, die am 16.10.2003 erstellt wurden, finden sich die Bezeichnungen
„NSU/NSDAP“ und die Langfassungen „Nationalsozialistischer Untergrund der NSDAP“ (NSU) und „Nationalsozialistischer Untergrund der Nationalistischen Deutschen Arbeiterpartei“.
Das CD-Cover in der Datei „einlage.jpg“ enthält neben dem Bild „Die Hände des Führers“ aus einem bereits
oben erwähnten Buch von Heinrich Hoffmann aus dem Jahr 1935, die Abkürzung „NSU/NSDAP“, eine Wolfsangel und ein Bild einer Pistole des Herstellers Glock mit einer eher seltenen Lichteinheit oder Laserzieleinrichtung. Eine Waffe dieser Art wurde bei den Ermittlungen des GBA und des BKA im Zusammenhang mit
dem „NSU-Trio“ bislang nicht festgestellt. Zu der Pistole Glock stellte das BKA fest, dass es sich hierbei um
ein Modell der sogenannten dritten Generation dieser Waffe handelt, das ab 1997 angeboten wurde. Die auf
dem Bild erkennbare Lichteinheit oder Laserzieleinrichtung ist in Deutschland für private Schützen oder Jäger
waffenrechtlich verboten. Trotz umfangreicher Recherchen hat das BKA kein genau dem verwendeten Bild
entsprechendes Bild der Pistole im Internet oder anderen Quellen finden können.
Ein Anschreiben in der Datei „info.htm“ beginnt mit dem angeblich von Joseph Goebbels stammenden Zitat
„Wenn ich von meiner Schreibmaschine aufstehe, lege ich meine Maschinenpistole aus der Hand und lasse den
Ratten freien Lauf“. Dieses Zitat stammt indes in Wahrheit nicht von Goebbels, sondern – in etwas anderer
2

Der Übersichtlichkeit halber wird im Folgenden nicht zwischen CD und DVD unterschieden.

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