Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8.
–7–
Cybersicherheit
Hochentwickelte Staaten wie die Bundesrepublik
Deutschland sind nicht nur im Bereich kritischer Infrastrukturen zunehmend auf Informations- und Kommunikationstechnik angewiesen. Mit der steigenden Abhängigkeit von digitaler Informationsverarbeitung steigt auch
die Verletzlichkeit der hochentwickelten Kommunikationsstrukturen und die Gefahr von Angriffen auf die
Funktionsfähigkeit der technischen Systeme.
Das Gremium hat sich deshalb mehrfach mit den daraus
resultierenden Anforderungen an die Sicherheitsbehörden
befasst und sich durch die Bundesregierung über die deutsche Cyber-Sicherheitsstrategie und über das Nationale
Cyber-Abwehrzentrum unter der Federführung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
informieren lassen.
Thematisiert wurden dabei Angriffe Privater und Attacken, die sich als Spionage- oder Sabotageversuche im
staatlichen Auftrag deuten lassen, der Einsatz von Sabotagesoftware und Abwehrmöglichkeiten.
9.
Baupläne der neuen BND-Zentrale
Im Juli 2011 wurde durch Presseberichte bekannt, dass
beim Bau der neuen Zentrale des BND in Berlin-Mitte
Planungsunterlagen abhanden gekommen seien. Der
Bundesnachrichtendienst richtete zur Untersuchung des
Vorgangs eine Arbeitsgruppe ein und berichtete dem Gremium.
10.
Aufarbeitung der Geschichte der
Nachrichtendienste
Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Historie des Bundesnachrichtendienstes, vor allem seiner Entstehungsphase, war mehrfach Unterrichtungsgegenstand der Sitzungen des Gremiums. Hierzu hat sich das Gremium über
Einzelheiten des vom Bundesnachrichtendienst vergebenen Forschungsauftrags unterrichten lassen. Besonderes
Augenmerk galt dabei Fragen der personellen Kontinuität
bei den Sicherheitsbehörden der jungen Bundesrepublik
Deutschland und der Behörden des 3. Reiches. Auch die
Erkenntnisse des BND über den Verbleib des NS-Verbrechers Adolf Eichmann nach dem 2. Weltkrieg waren
Erörterungsgegenstand. Die Bundesregierung berichtete
außerdem über eine angebliche Beschäftigung des NSVerbrechers Klaus Barbie beim BND.
Das Gremium wurde zudem über das Projekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Erfassung der „Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz
von 1950 bis 1975 unter besonderer Berücksichtigung der
NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase“
unterrichtet.
11.
Eingaben von Angehörigen der Nachrichtendienste an das Gremium
Nach § 8 Absatz 1 PKGrG ist es Angehörigen der Nachrichtendienste gestattet, sich in dienstlichen Angelegen-
Drucksache 17/8247
heiten, jedoch nicht im eigenen oder im Interesse anderer
Angehöriger dieser Behörden, ohne Einhaltung des
Dienstweges unmittelbar an das Gremium zu wenden.
Das PKGr übermittelt die Eingaben der Bundesregierung
zur Stellungnahme.
Das Kontrollgremium erhielt im Berichtszeitraum insgesamt sechs Eingaben von Angehörigen und ehemaligen
Angehörigen der Nachrichtendienste. In drei Eingaben
sind angebliche Missstände bei der fachlichen Aufgabenerfüllung des jeweiligen Dienstes zur Kenntnis gegeben
worden. Die insoweit erhobenen Vorwürfe konnten nicht
bestätigt werden. Im Übrigen betrafen die Eingaben Personalangelegenheiten der Dienste, die grundsätzlich der
Eigenverantwortung dieser Behörden und der dienstaufsichtsführenden Ministerien obliegen.
12.
Eingaben von Bürgerinnen und
Bürgern an das Gremium
Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an den Deutschen Bundestag über ein sie betreffendes Verhalten der
Nachrichtendienste können dem Gremium nach § 8 Absatz 2 PKGrG zur Kenntnis gegeben werden. Das Kontrollgremium erhielt im Berichtszeitraum 34 solcher Eingaben, zum Teil auch mit der Bitte um wiederholte
Befassung.
Der Großteil der Eingaben hatte angebliche von deutschen oder ausländischen Nachrichtendiensten durchgeführte Überwachungsmaßnahmen zum Gegenstand. In einem Fall wurde eine Überprüfung der Angelegenheit
durch die G 10-Kommission des Bundestages angeregt.
Sieben Zuschriften enthielten Kritik an der Arbeit der
Nachrichtendienste. Soweit dies angezeigt erschien,
wurde eine Stellungnahme der Bundesregierung angefordert. Bei einigen Eingaben, die keinerlei Bezug zu nachrichtendienstlichen Sachverhalten erkennen ließen, wurde
auf die fehlende Zuständigkeit des Gremiums hingewiesen und, wenn möglich, durch ergänzende Hinweise weiterführende Hilfestellung gegeben.
13.
Kontrolle auf dem Gebiet des
Artikel 10-Gesetzes
Maßnahmen der Telekommunikations- oder Postüberwachung der Nachrichtendienste des Bundes unterliegen gemäß § 1 Absatz 2 des Artikels 10-Gesetz (G 10) in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 2 Satz 2 GG der Kontrolle
durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch
die G 10-Kommission.
Der G 10-Kommission, deren Stellung und Aufgabenbereich in § 15 G 10 näher geregelt ist, kommt dabei die
Aufgabe zu, als unabhängiges und an keine Weisungen
gebundenes Organ über die Zulässigkeit und Notwendigkeit jeder einzelnen Überwachungsmaßnahme der Telekommunikation durch die Nachrichtendienste zu entscheiden. Die Kontrolle der G 10-Kommission erstreckt
sich dabei auf den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem G 10 erlangten per-