Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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auch der Abgeordnete Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU)
Parlamentarischer Staatssekretär bzw. Mitglied der Bundesregierung wurden, wurde die Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im November 2009 von dem
Abgeordneten Thomas Oppermann (SPD) geleitet.
Am 17. Dezember 2009 beschloss der 17. Deutsche Bundestag, in der 17. Wahlperiode ein aus elf Abgeordneten
bestehendes Kontrollgremium einzusetzen. Bei der anschließenden Wahl erreichten zehn Abgeordnete die nach
§ 2 Absatz 3 PKGrG erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Es handelte sich – in alphabetischer Reihenfolge – um die Abgeordneten Christian
Ahrendt (FDP), Peter Altmaier (CDU/CSU), Clemens
Binninger (CDU/CSU), Manfred Grund (CDU/CSU),
Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD), Fritz Rudolf
Körper (SPD), Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU),
Thomas Oppermann (SPD), Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Hartfrid Wolff
(Rems-Murr) (FDP). Das Gremium konstituierte sich
noch am selben Tag und wählte den Abgeordneten Peter
Altmaier (CDU/CSU) für den Rest des Jahres 2009 und
das Jahr 2010 zum Vorsitzenden, den Abgeordneten
Thomas Oppermann (SPD) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Am 19. Januar 2010 wählte der Bundestag den
Abgeordneten Wolfgang Nešković (DIE LINKE.) zum
elften Mitglied des Gremiums. Seit dem 1. Januar 2011
ist der Abgeordnete Thomas Oppermann (SPD) Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der
Abgeordnete Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) stellvertretender Vorsitzender. Der Abgeordnete Dr. Hans-Peter
Uhl (CDU/CSU) wurde am 12. Mai 2011 in der 108. Sitzung der 17. Wahlperiode vom Deutschen Bundestag für
den Abgeordneten Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU)
in das Gremium gewählt.
2.

Anzahl der Sitzungen und Teilnehmerkreis

Das Parlamentarische Kontrollgremium tagt laut Geschäftsordnung mindestens einmal im Vierteljahr, in der
Praxis jedoch erheblich häufiger. Im Berichtszeitraum ist
das Kontrollgremium insgesamt zu 29 Sitzungen zusammengetreten.
Darunter waren vier Sondersitzungen, d. h. solche, die auf
Antrag eines Mitglieds des Kontrollgremiums oder der
Bundesregierung außerhalb der regulären Planungen erfolgt sind.
Neben den Mitgliedern des Gremiums haben im Berichtszeitraum an den Sitzungen des Kontrollgremiums für die
Bundesregierung der Koordinator der Nachrichtendienste
im Bundeskanzleramt, Ministerialdirektor Günter Heiß,
der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern,
Klaus-Dieter Fritsche und der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Rüdiger Wolf (bis November 2009 Dr. Peter Wichert), ferner die Präsidenten des
Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes sowie – je nach Thema – weitere Beamte aus den Ministerien und den Nachrichtendiensten teilgenommen. Der
Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, hat
an einer Sitzung des Gremiums teilgenommen.

V.

Drucksache 17/8247
Beratungsgegenstände des Gremiums
von besonderer Bedeutung

Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 PKGrG unterliegen sämtliche im Rahmen der Beratungen des Kontrollgremiums
bekannt gewordenen Informationen der Geheimhaltung
und damit dem Verbot der Weitergabe an Dritte. Die in
den Sitzungen des Gremiums behandelten Informationen
dürfen nur an die Mitglieder des Gremiums selbst und deren Mitarbeiter, nicht aber generell an die Mitglieder des
Deutschen Bundestages, weitergegeben werden. Unter
Beachtung dieses strikten Gebotes der Geheimhaltung
werden nachfolgende Beratungsgegenstände von besonderer Bedeutung in allgemeiner Form dargestellt.
1.

Internationaler Terrorismus

Auch zehn Jahre nach den Anschlägen auf die Vereinigten Staaten von Amerika stellt der gewalttätige islamistisch fundamentalistische Extremismus eine ganz wesentliche Bedrohung für die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland dar. Der gewaltsame Tod des Anführers des
Terrornetzwerkes al Qaida, Osama bin Laden, im Frühjahr 2011 hat insofern – zumindest kurzfristig – keine
Entspannung der Gefährdungslage gebracht, sondern die
Bedrohung erhöht, da mit Vergeltungsanschlägen gerechnet werden musste.
Der Grund für Festigkeit und Dauer der Bedrohung liegt
in der zunehmenden Internationalisierung und Dezentralisierung des islamistischen Terrorismus. Die Sicherheitsbehörden haben es immer häufiger mit Personen zu tun,
die zwar die islamistische Motivation teilen, deren Organisation und Zusammenschluss jedoch nicht einheitlich
ist. Dabei stellt ein besonderes Problem die frühzeitige
Erkennung von in Deutschland aufgewachsenen jungen
Menschen dar, die sich über das Internet radikalisieren
und Anschluss und Ausbildung bei Terrororganisationen
suchen, aber auch allein oder in Kleingruppen Anschläge
autonom vorbereiten.
So gab es im Oktober 2010 Warnungen der Sicherheitsbehörden über die Planung von Terroranschlägen in
Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den USA.
Es wurde etwa in den USA vor Reisen nach Europa gewarnt. So waren auch die Erkenntnisse der Bundesregierung über die Hintergründe der Ende Oktober 2010 vereitelten Bombenanschläge, bei denen zwei Sprengsätze
aus dem Jemen als Luftfracht – ein Paket über den deutschen Flughafen Köln/Bonn – in die Vereinigten Staaten
übersandt werden sollten, mehrfach Gegenstand der Berichterstattung im Gremium und Anlass für zahlreiche
Nachfragen.
Das Gremium befasste sich mehrfach mit Hinweisen auf
angebliche Anschlagsplanungen von Extremisten der al
Qaida und mit ihr assoziierter Gruppen. Nach Hinweisen
sollten in einem Zeitraum vom November 2010 bis März
2011 unter anderem Anschläge auf das Reichstagsgebäude in Berlin verübt werden. Diese Hinweise waren
auch teilweise Gegenstand von Medienberichten.
Das Bundesministerium des Innern kam aufgrund dieser
Erkenntnisse zu einer neuen Bewertung der allgemeinen

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