auch vor ,,wenn“ ein potentieller Vorteil oder Gewinn“3 eines Kommissionsmitgliedes, seines
Ehepartners oder direkter Familienmitglieder, die unabhängige Durchführung seiner Pflichten
beeinflussen könnte. Zudem eröffnet der Codex Sanktionsmöglichkeiten, wie die Umverteilung von Aufgaben, bei Vorliegen eines Interessenskonfliktes.
Bei Verstößen gegen den Codex, die es nicht rechtfertigen, den Gerichtshof anzurufen 4, kann
die Kommission eine Verwarnung aussprechen und im Internet „gut sichtbar“ veröffentlichen.
Von dieser Möglichkeit hat die EU-Kommission zwar auch früher schon Gebrauch gemacht,
die Möglichkeit der Veröffentlichung wird aber nun auch offiziell im geänderten Verhaltenscodex verankert.
Schließlich verpflichtet sich die Kommission, künftig alle zwei Monate proaktiv die Höhe der
Reisekosten ihrer Kommissare zu veröffentlichen.

Kasten zu 1.2.1
Access Info
„Access Info“ ist eine 2006 in Madrid gegründete, in Europa aktive Nichtregierungsorganisation, die sich für die Förderung und den Schutz des Rechts auf Zugang zu Informationen als Instrument zur Verteidigung der bürgerlichen Freiheiten und Menschenrechte,
zur Erleichterung der Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen und zur
Rechenschaftspflicht von Regierungen einsetzt. „Access Info“ arbeitet mit einem Mix aus
Forschung und Monitoring, will Standards für die Informationsfreiheit setzen und versteht sich als Initiator und Treiber rechtlicher Reformen im Bereich der Informationsfreiheit.
Quellen:
https://ec.europa.eu/germany/news/20180131-verhaltenskodex_de
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/code-of-conduct-for-commissioners-2018_de_2.pdf

Die Organisation „Access Info“ hatte sich über mehr als drei Jahre hinweg für eine Offenlegung der Reisespesen der EU-Kommissare eingesetzt. Die Auseinandersetzung mit der
Kommission begann im Jahr 2014 mit einem ersten Antrag auf Einsicht in die entsprechenden
3

Der Code of Conduct bietet diesbezüglich keine präzisere Formulierung.

Im Hinblick auf die Frage, welche Verstöße die Anrufung rechtfertigen, verweist der Code of Conduct in Art.
13 auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und insbesondere auf die Art. 245 und 247
AEUV. Diese formulieren vage, dass ein Kommissionsmitglied, welches während seiner Amtszeit einen anderen
Beruf ausübt oder Vorteile erhält, durch ein Urteil des EuGH u.a. zwangsweise in den Ruhestand versetzt werden kann.

4

– 16 –

6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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