Die erfolgreiche Reihe meiner Symposien zur Informationsfreiheit wurde mit dem 4. Symposium im September 2016 weitergeführt. Zum 5. Symposium im Herbst 2018 erwarte ich u.a.
wiederum Mitglieder des Deutschen Bundestages, IFG-Praktiker aus den Bundesbehörden,
Verwaltungsrichter, Professoren und Teilnehmer aus dem Kreis meiner Länderkollegen.
Erfreulich ist zudem, dass mit dem Open-Data-Gesetz ein erster Schritt hin zu einer verstärkten proaktiven Transparenz gemacht wurde. Ich würde mich jedoch freuen, wenn auch jenseits solcher neuer gesetzlicher Regelungen über mehr Transparenz auf Seiten der Behörden
nachgedacht werden würde. In diesem Sinne würde ich die Entwicklung eines staatlichen Portals auf Bundesebene begrüßen, das eine Antragstellung auf Grundlage aller Informationszugangsgesetze des Bundes erlaubt und eine einheitliche, auch proaktive, Veröffentlichung von
Informationen durch die Behörden ermöglicht.
Leider ist meine Ombuds- und Kontrollfunktion weiterhin auf das Informationsfreiheitsgesetz
des Bundes beschränkt. Die Erstreckung dieser Funktion auch auf das Umwelt- und Verbraucherinformationsrecht wäre ein wichtiger Beitrag zur Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechtes. Ich hoffe, dass der neu gewählte Deutsche Bundestag diese seit vielen Jahren
von mir erhobene Forderung aufgreifen wird.
Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich für ihren engagierten Einsatz für die
Informationsfreiheit und die Vorbereitung auch dieses Tätigkeitsberichtes.
Andrea Voßhoff
6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
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