Einführung

Dieser 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016/2017 ist zugleich der
dritte Bericht in meiner Funktion als Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit.
Auch wenn die Reform des europäischen Datenschutzrechts und dessen Umsetzung in das
nationale Recht die mediale Wahrnehmung der letzten beiden Jahre bestimmt hat, lohnt sich
doch auch der Blick auf die Entwicklung und Praxis des Informationsfreiheitsrechtes.
Dabei sollte dieser Blick auch „über den Tellerrand“ des Bundesrechtes hinausgehen. Die
Diskussion um Notwendigkeit und Reichweite von Transparenz staatlichen Handelns wird
nicht nur „innerstaatlich“, sondern gerade auch in Bezug auf die Organe der Europäischen
Union geführt. Dies zeigt z.B. die Verschärfung des Verhaltenscodex für Mitglieder der europäischen Kommission und die Publikationspflicht für Verstöße gegen diesen Codex. Auch die
Transparenz der Auswahlkriterien für die Wahl von Richtern des Gerichtshofes der Europäischen Union (CJEU) steht in der Diskussion. Der Informationszugang zu Dokumenten der
EU-Organe war aber auch im Berichtszeitraum wiederum Gegenstand gerichtlicher Überprüfung.
Die deutsche Rechtsprechung hat auch im aktuellen Berichtszeitraum signifikante Beiträge
zur Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechtes geleistet. Nur beispielhaft nenne ich an
dieser Stelle die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29. Juni 2017 zum Informationszugang im Spannungsfeld zwischen der Transparenzvorgabe des IFG einerseits
und dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes ehemaliger Bediensteter des Landwirtschaftsministeriums andererseits. Deren Biographien und Werdegänge waren mit Blick auf evtl. Verstrickungen in der NS-Zeit unter Verwendung auch von Personalaktendaten zur Klärung ihrer
Nachrufwürdigkeit untersucht und bewertet worden.
Das Recht auf Informationszugang nach dem IFG wurde auch im Berichtszeitraum wiederum
verstärkt genutzt. So wurden im Jahr 2016 fast 9.000 und im Jahr 2017 fast 13.000 IFGAnträge an die Bundesbehörden gestellt.
Dementsprechend haben sich auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit der Bitte um Unterstützung ihres Informationsbegehrens an mich gewandt. Ein nicht unerheblicher Teil trat
dabei – wie schon bei der Antragstellung bei den Bundesbehörden - unter Pseudonym auf.
Oftmals folgte dann ebenfalls unter Pseudonym der IFG-Antrag zu den bei mir im Zusammenhang mit diesen Eingaben entstandenen Unterlagen.
Hier stellte sich mitunter die Frage, ob derartige, teils zeitlich und thematisch koordinierte
pseudonyme Eingaben und IFG-Anträge noch der Intention des Informationsfreiheitsgesetzes
entsprechen. Die Belastung bei den „hauptbetroffenen“ obersten Bundesbehörden war jedenfalls enorm hoch.
Ich freue mich, dass die internationale Zusammenarbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten
in Europa durch Ausrichtung des Europa-Meetings im Februar 2017 gestärkt werden konnte.
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6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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