Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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Drucksache 17/4278

Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums
der 16. Wahlperiode wurden in der Sitzung des Deutschen
Bundestages am 14. Dezember 2005 gewählt. Dem Gremium gehörten folgende Abgeordnete an: Fritz Rudolf
Körper (SPD), Wolfgang Nešković (DIE LINKE.),
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU), Bernd Schmidbauer
(CDU/CSU), Dr. Max Stadler (FDP), Hans-Christian
Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Joachim Stünker (SPD), Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU). Der Abgeordnete Olaf Scholz (SPD) wurde im November 2007
Mitglied der Bundesregierung und schied aus dem Gremium aus; an seiner Stelle wurde der Abg. Thomas Oppermann (SPD) zum Mitglied gewählt. Der Vorsitz im
Parlamentarischen Kontrollgremium wechselt jährlich
zwischen einem Mitglied der parlamentarischen Mehrheit
und der parlamentarischen Minderheit. Für das Jahr 2009
bestimmte das Parlamentarische Kontrollgremium der
16. Wahlperiode den Abgeordneten Dr. Max Stadler
(FDP) als Vorsitzenden des Gremiums und den Abg.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) als seinen Stellvertreter.
Nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 wurde
der Abg. Dr. Max Stadler (FDP) Parlamentarischer
Staatssekretär und der Abg. Dr. Norbert Röttgen (CDU/
CSU) Mitglied der Bundesregierung. Die Sitzung des
Parlamentarischen Kontrollgremiums im November 2009
leitete deshalb der Abg. Thomas Oppermann (SPD).

Das nach § 10 Absatz 1 G 10 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesministerium
unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium in
Abständen von höchstens sechs Monaten über die Durchführung des Artikel 10-Gesetzes (§ 14 Absatz 1 Satz 1
G 10). Diese Unterrichtung bezieht sich nicht auf Einzelfälle, stattdessen geht es um eine Gesamtübersicht der
Beschränkungsmaßnahmen und ihrer Ergebnisse sowie
um Grundsatzfragen bei Eingriffen in das Grundrecht aus
Artikel 10 GG. Diese Halbjahresberichte enthalten einen
Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und
Kosten der im Berichtszeitraum ergriffenen Beschränkungsmaßnahmen.

Am 17. Dezember 2009 beschloss der 17. Deutsche Bundestag, ein aus elf Abgeordneten bestehendes Kontrollgremium einzusetzen. Bei der anschließenden Wahl wurden zehn Abgeordnete mit der nach § 2 Absatz 3 PKGrG
erforderlichen Mehrheit zu Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt. Es handelt sich – in alphabetischer Reihenfolge – um die Abgeordneten Christian Ahrendt (FDP), Peter Altmaier (CDU/CSU),
Clemens Binninger (CDU/CSU), Manfred Grund (CDU/
CSU), Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD), Fritz
Rudolf Körper (SPD), Stefan Müller (Erlangen) (CDU/
CSU), Thomas Oppermann (SPD), Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Hartfrid Wolff
(Rems-Murr) (FDP). Das Gremium konstituierte sich
noch am selben Tag und bestimmte den Abgeordneten
Peter Altmaier (CDU/CSU) für den Rest des Jahres 2009
und das Jahr 2010 zum Vorsitzenden, den Abgeordneten
Thomas Oppermann (SPD) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Am 19. Januar 2010 wählte der Bundestag den
Abgeordneten Wolfgang Nešković (DIE LINKE.) zum
elften Mitglied des Gremiums.

Die G 10-Kommission kontrolliert jede einzelne angeordnete und zu vollziehende Beschränkungsmaßnahme nach
dem G 10. Dabei entscheidet sie über die Zulässigkeit
und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen von
Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden (§ 15 Absatz 5 Satz 1 G 10). Hierbei erstreckt sich die Kontrollbefugnis der Kommission auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem G 10 erlangten
personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste des
Bundes einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene (§ 15 Absatz 5 Satz 2 G 10).

Neben der allgemeinen Kontrolle der Anwendung des
G 10 hat das Parlamentarische Kontrollgremium die
Aufgabe, im Rahmen von strategischen Überwachungsmaßnahmen der Bestimmung von Telekommunikationsbeziehungen zuzustimmen, innerhalb derer Beschränkungsmaßnahmen angeordnet werden dürfen (§ 5 Absatz 1
Satz 2 und § 8 Absatz 2 Satz 1 G 10). Die Zustimmung zu
einer Bestimmung von Telekommunikationsbeziehungen
in den Fällen einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland nach § 8 G 10 bedarf dabei der Mehrheit
von zwei Dritteln der Mitglieder des Parlamentarischen
Kontrollgremiums (§ 8 Absatz 2 Satz 2 G 10).

Dabei erschöpft sich die Kontrollkompetenz des Parlamentarischen Kontrollgremiums aber nicht allein auf die
Entgegennahme der Berichte. Vielmehr kann es von den
zuständigen Bundesministerien jederzeit Auskunft über
alle Aspekte der Brief-, Post- und Telekommunikationsüberwachung verlangen. Auch im vorliegenden Berichtszeitraum für das Jahr 2009 wurde das Parlamentarische
Kontrollgremium über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis
und Kosten der durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen sowie über die erfolgten Mitteilungsentscheidungen
nach § 12 G 10 unterrichtet.
2.

Kontrolle durch die G 10-Kommission

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat die Mitglieder der G 10-Kommission zu bestellen und die Zustimmung zur Geschäftsordnung der G 10-Kommission zu erteilen (§ 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 4 Satz 2 G 10). Zu
Beginn der 16. Wahlperiode wurden vom Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung die folgenden
vier ordentlichen und vier stellvertretenden Mitglieder
der G 10-Kommission bestellt: Ordentliche Mitglieder
der G 10-Kommission waren Dr. Hans de With (Vorsitzender), Erwin Marschewski (Stellvertretender Vorsitzender), Dr. Max Stadler, MdB, und Ulrich Maurer, MdB.
Stellvertretende Mitglieder der G 10-Kommission waren
Volker Neumann, Rudolf Kraus, Rainer Funke und
Dr. Bertold Huber. Im gesamten Berichtszeitraum 2009
amtierte die G 10-Kommission der 16. Wahlperiode, deren Amtszeit ungeachtet der Bundestagswahl im September 2009 wegen § 15 Absatz 1 G 10 erst im Januar 2010
ablief. Das Mitglied Dr. Max Stadler beendete nach seiner
Ernennung zum Parlamentarischen Staatssekretär Ende
Oktober 2009 seine Mitwirkung in der Kommission.
Zu Beginn der 17. Wahlperiode – am 27. Januar 2010 –
bestellte das Kontrollgremium als ordentliche Mitglieder

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