VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
-6vorgenommenen Vollzugs- und weiteren vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen
(z.B. Durchsuchungsmaßnahmen) wurde auf die Erkenntnisse des BfV aus der Beobachtung der Organisation zurückgegriffen.
Gerichtliche Überprüfung
Bislang hat sich keine der - auch - aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 4 BVerfSchG beobachteten und im Verfassungsschutzbericht oder einer Publikation des BfV genannten Organisationen rechtlich gegen die Beobachtung gewendet.
Kosten
Zu den finanziellen Auswirkungen speziell der neuen Aufgabennorm ist eine Aussage nicht möglich.
bb)
Schlussfolgerungen
Die praxisbewährte Regelung sollte unverändert beibehalten werden.
b)
Militärischer Abschirmdienst
Mit Artikel 2 Nr. 1 Terrorismusbekämpfungsgesetz hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) durch den neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 MAD-Gesetz die entsprechende
Aufgabe für seinen Zuständigkeitsbereich erhalten.
aa)
Auswertung
Informationsgewinnung
Das Ziel, Informationen über gefährliche Bestrebungen zu gewinnen, wurde erreicht.
Nähere Angaben sind aus Geheimschutzgründen nicht möglich; die operative Bearbeitung ist zum Teil noch nicht abgeschlossen.
Auch die vom MAD gesammelten Informationen haben zudem bereits konkrete Maßnahmen ermöglicht, insbesondere die Entfernung von Extremisten aus der Bundeswehr und ihren Einrichtungen.