VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
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IV.
§ 7 Abs. 2 BKAG (Artikel 10 Nr. 2 Terrorismusbekämpfungsgesetz)
Das BKA ist Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und
für die Kriminalpolizei. In dieser Funktion unterstützt es die Polizeien des Bundes und
der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder sonst erheblicher Bedeutung. Unter anderem sammelt es
alle hierfür erforderlichen Informationen und wertet sie aus (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BKAG).
Dabei benötigt das BKA insbesondere für Auswertungszwecke zu vorhandenen
Sachverhalten häufig noch ergänzende Informationen. Die notwendige Erhebungsbefugnis dazu enthält § 7 Abs. 2 BKAG.
Mit Artikel 10 Nr. 2 Terrorismusbekämpfungsgesetz ist diese Erhebungsregelung dahingehend geändert worden, dass das BKA befugt ist, ergänzende Daten unmittelbar
bei nicht-polizeilichen Stellen zu erheben. Nach altem Recht war das nur subsidiär
möglich, soweit es die Daten nicht von anderen Polizeibehörden erhalten konnte. Mit
der Änderung sollten diese Datenerhebungen vereinfacht und beschleunigt werden
(BT-Drs. 14/7386, S. 52).
a)
Auswertung
Im BKA sind die Gesetzesfolgen der neuen Datenerhebungsregelung anhand einer
Stichprobe von 744 Anfragen untersucht worden. Die Stichprobe bezog sämtliche
Abteilungen des BKA, die Zentralstellenfunktionen wahrnehmen, ein und verteilte
sich in 2003 über einen Zeitraum von sieben Monaten, wobei in jedem Monat der
jeweilige Sachbearbeiter je eine Woche lang sämtliche Anfragen nach einem Fragebogen ausgewertet hat. Somit liegt ein Erfassungszeitraum von 35 Tagen zugrunde.
Auf sämtliche Sachbearbeiter hochgerechnet erfolgten im Stichprobenzeitraum
11.496, im ganzen Jahr 2003 ca. 67.500 Anfragen. Zur Aufwandsbeschränkung wurden allerdings Anfragen beim Ausländerzentralregister und beim Zentralen Verkehrsinformationssystem (ZEVIS, insbesondere zu Fahrzeug- und Halterdaten aus
dem Zentralen Fahrzeugregister) nicht einbezogen; allein beim ZEVIS erfolgen jährlich ca. 60.000 Anfragen.