VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
- 50 nesfalls flächendeckende Verdachts- bzw. Vorratsüberprüfungen durchgeführt worden sind. Dies gilt erst recht für den nichtöffentlichen Bereich. Es ist kein Fall bekannt
geworden, in dem ein Unternehmen Sicherheitsüberprüfungen bewusst missbräuchlich eingesetzt hätte, um Teile der Belegschaft für verfahrensfremde Zwecke „kontrollieren“ zu lassen. Im Gegenteil: Es ist bekannt geworden, dass Unternehmen, insbesondere der chemischen Industrie, zusammen mit Arbeitnehmervertretern vorrangige
Konzepte zur Gefährdungsminimierung, z.B. zusätzliche materielle und organisatorische Sicherungen, zunehmend verwirklichen. Es sind deshalb weniger Personen als
erwartet zu überprüfen, weil sicherheitsempfindliche Stellen besser als bisher durch
technische oder organisatorische Maßnahmen geschützt werden. Geringere Überprüfungszahlen als erwartet lassen daher nicht von vornherein auf weniger Sicherheit
schließen.
4.
Kosten (ergänzende Angaben im Anhang20)
Beim MAD werden die anfallenden Sicherheitsüberprüfungen ohne Einrichtung oder
Forderung zusätzlicher Dienstposten abgearbeitet.
Beim BfV konnten die Personalkosten im genannten Rahmen begrenzt gehalten werden, da das BfV angesichts der hinter den Erwartungen zurückbleibenden Fallzahlen
Mitarbeiter in anderen Bereichen – im Rahmen der Terrorismusbekämpfung – eingesetzt hat.
Zum nichtöffentlichen Bereich lässt sich im Ergebnis der Verbändeanhörung festhalten, dass die Unternehmen die Frage der Kosten nicht als ernstes Problem beim
Vollzug des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes betrachten.
5.
Schlussfolgerungen
•
Im öffentlichen Bereich haben sich die Regelungen uneingeschränkt bewährt. Im
nichtöffentlichen Bereich hat sich das Instrument der Sicherheitsüberprüfung zum
Sabotageschutz im Grundsatz ebenfalls bewährt.
•
Die Regelungen sollten beibehalten werden. Ob zum nichtöffentlichen Bereich
angesichts des bisher geringen Aufkommens an Überprüfungen ergänzende Regelungen erwogen werden sollten, kann fundiert erst nach weiteren Erfahrungen
mit den ergriffenen untergesetzlichen Maßnahmen (Leitfaden) beurteilt werden.
20
Angaben zu Personal- und Sachkosten im BfV bedürfen der Verschlusssacheneinstufung und sind
daher in den Anhang ausgegliedert.