VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
- 49 b)
Nichtöffentlicher Bereich
Auch im nichtöffentlichen Bereich zeigt sich anhand der bisher festgestellten Erkenntnisfälle, dass das Instrument der Sicherheitsüberprüfung geeignet ist, Personen
festzustellen, die nicht mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut werden dürfen. Hier ist bislang der Anteil von Erkenntnisfällen und festgestellten Sicherheitsrisiken sogar deutlich höher als im öffentlichen Bereich. Dies kann jedoch auch auf Verzerrungseffekten beruhen, die womöglich aus der begrenzten, selektiven Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen im nichtöffentlichen Bereich resultieren.
In der Startphase verlief die Antragstellung im nichtöffentlichen Bereich allerdings
eher schleppend. Die Zahl der Anträge und Überprüfungen bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus diesem Grund wurde unter Leitung des Bundesministeriums des
Innern im Juli 2004 ein Gespräch mit den Vertretern der Verbände betroffener Unternehmen geführt. Die Anhörung der Verbände hat gezeigt, dass es keine grundsätzliche Ablehnung des Instituts der Sicherheitsüberprüfungen gibt; die Erforderlichkeit
wurde mehrfach betont. Die Vertreter der Verbände legten aus ihrer Sicht die Ursachen der stockenden Umsetzung des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes
dar. Sie monierten, dass unklar sei, ob die Durchführung des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine gesetzliche Verpflichtung darstelle. Zudem sei nicht
klar erkennbar, wie eine sicherheitsempfindliche Stelle im betroffenen Unternehmen
zu identifizieren sei. Außerdem sei das Problem der Behandlung von Fremdfirmen
nicht hinreichend geklärt.
Im Ergebnis eines intensiven Dialogs mit den Verbänden hat das Bundesministerium
des Innern – abgestimmt mit Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Bundesministerium der
Verteidigung – einen Leitfaden erstellt, der die thematisierten Fragen klärt. Der Leitfaden ist den Verbänden mit Schreiben vom 31. Dezember 2004 übermittelt worden.
Auswirkungen sind mithin im Berichtszeitraum nicht mehr zu erfassen. Da auch bei
den Verbänden die Einsicht in die Erforderlichkeit der Sicherheitsüberprüfungen besteht, ist allerdings davon auszugehen, dass durch die Berücksichtigung des Leitfadens19 der vorbeugende personelle Sabotageschutz in einem stärkeren Maß umgesetzt wird. Die weitere Entwicklung bleibt jedoch zu beobachten.
3.
Nebenfolgen
„Überschießende“ Überprüfungstendenzen zu Lasten der Mitarbeiter sind nicht feststellbar. Im öffentlichen Bereich zeigt der begrenzte Überprüfungsumfang, dass kei19
Im Internet abrufbar unter: https://www.bmwa-sicherheitsforum.de/shb/template/js_page.php4?id=1