VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
- 17 Erstellung eines Teilbewegungsbildes (ohne aufwendige und enttarnungsanfällige
Observationsmaßnahmen), das Rückschlüsse auf die methodische Arbeitsweise des
nachrichtendienstlichen Gegners zulässt.
Eingriff in Persönlichkeitsrechte
Die Auskunftsersuchen bezogen sich auf insgesamt 45 Betroffene. Hinzu kommt ein
Auskunftsersuchen, bei dem die Bestandsdaten von Internetnutzern anhand von 40
IP-Adressen bei den jeweiligen Internet-Providern angefragt wurden4. Zu 35 IPAdressen konnten die Nutzerdaten recherchiert werden. Dabei handelte es sich –
wegen Mehrfachnutzung – um insgesamt 28 Betroffene.
Zum Anordnungszeitraum:
Betroffene
5
Anordnungsdauer
(+ 28 betroffene Nutzer von IP-Adressen)
bis zu 1
Woche
1
3
25
8
3
bb)
10 Tage
1 Monat
12 - 13 Wochen
24 Wochen
26 Wochen
Schlussfolgerungen
Die Befugnis hat aufgabendienliche Erkenntnisse erbracht, ohne dass damit unangemessen breite Überwachungsfolgen verbunden waren. Sie sollte beibehalten werden.
b)
Militärischer Abschirmdienst
Mit Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b ist in § 10 MAD-Gesetz ein neuer Absatz 3 eingefügt
worden. Die Regelung entspricht der betreffenden BfV-Befugnis.
4
Bei Nutzerdaten hinter dynamischen IP-Adressen handelt es sich nach Ansicht der berechtigten
Stellen um Bestandsdaten. Die Mehrheit der Betreiber steht allerdings auf dem Standpunkt, es handele sich um Verbindungsdaten und verlangt das Vorliegen einer entsprechenden Anordnung (hier gem.
§ 8 Abs. 8 BVerfSchG). Die Frage wird in der Rechtsprechung derzeit uneinheitlich bewertet.