VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
- 16 sowie das Umfeld der Zielperson, z.B. über weitere Beteiligte terroristischer Netzwerke, gewonnen werden (BT-Drs. 14/7386, S. 40).
aa)

Auswertung

Informationsgewinnung
Bislang wurden in 35 Fällen Auskunftsersuchen gem. § 8 Abs. 8 BVerfSchG an Telekommunikationsdienstleister gestellt. Zusammen mit Erweiterungs- und Verlängerungsanträgen beträgt die Gesamtzahl der Auskunftsersuchen 52 (davon 13 Verlängerungen und vier Erweiterungen):
Maßnahmenentwicklung

Anordnungen

12
10
8
6
4
2
0
I/02

II/02

III/02

IV/02

I/03

II/03

III/03

IV/03

I/04

II/04

III/04

IV/04

Quartal

I/02

II/02

III/02

IV/02

I/03

II/03

III/03

IV/03

I/04

II/04

III/04

IV/04

Anordnungen

3

8

7

3

5

1

1

2

6

3

10

3

In keinem Fall wurden Auskünfte verweigert.
Die Auskünfte haben insbesondere zur Aufdeckung von Netzwerkstrukturen „Arabischer Mujahedin“ beigetragen, indem hierdurch Gesprächskontakte verschiedener
Personen belegt werden konnten.
Im Rahmen der Beobachtung völkerverständigungswidriger Bestrebungen aus dem
rechtsextremistischen Bereich konnten zuvor unbekannte Kontaktpersonen ermittelt
werden. Ein Antrag diente dazu, die Nutzer von 40 IP-Adressen zu ermitteln, da von
diesen Internetadressen aus völkerverständigungswidrige Musiktitel im Internet zum
Download angeboten worden waren.
Auch bei der Spionageabwehr konnten relevante Informationen erlangt werden, insbesondere zur Verdachtserhärtung, zur Konkretisierung von Anlaufadressen und zur

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