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Struktur des zu untersuchenden Materials dar (1.a)) und gibt Leseeindrücke
bei Durchsicht der Selektoren wieder (1.b)). Der Unterabschnitt „Deutsche
und europäische Ziele als möglicher Gegenstand der Fernmeldeaufklärung
von Routineverkehren“ (2.) beantwortet den ersten Teil der Fragen im
Gutachtenauftrag. Doppelungen in der Darstellung lassen sich dabei nicht
völlig vermeiden, werden aber – wo möglich – durch Verweisungen und
Bezugnahmen begrenzt.
1.
Die
Sichtung und Struktur der sogenannten Selektorenlisten
untersuchten
Selektoren
sind
zu
einem
Teil
gar
nicht
zu
Aufklärungszwecken gesteuert, d.h. in die Erfassungssysteme übernommen,
sondern bei der ersten Filterung mit DAFIS bereits von der weiteren
Verwendung ausgeschlossen worden. Ein anderer Teil ist unterschiedlich
lange gesteuert worden, bevor die darin enthaltenen Selektoren infolge einer
verschärften Ablehnungspraxis oder aufgrund neuer Erkenntnisse durch
den BND ausgeschlossen wurden. Die untersuchungsgegenständlichen
Analysen und Bewertungen beziehen sich ausschließlich auf – im Ergebnis –
ausgeschlossene Selektoren. Eine Bewertung der Gesamtaktivitäten von JSA
bis 2012 sowie der anschließenden deutsch-amerikanischen Kooperation in
Bad Aibling kann damit nicht verbunden sein. Dies folgt schon daraus, dass
die Zahl der abgelehnten Selektoren sich im Verhältnis zum gesamten
Inventar allenfalls im niedrigen Promillebereich bewegt und keinesfalls als
„repräsentativ“ für andere Selektoren angesehen werden kann.