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Teil 3. Gesamtanalyse, Beantwortung von Einzelfragen
und zusammenfassende Bewertung
Die technische Beschreibung des Kooperations-Projekts zwischen BND und
NSA in Bad Aibling sowie seine rechtliche Interpretation (vgl. oben Teil 2.)
war

die

Voraussetzung

zur

Beantwortung

von

Einzelfragen

des

Untersuchungsauftrags (unten II.). Nun diente die Einsetzung einer
Sachverständigen Vertrauensperson aber vorrangig dem Zweck, etwas an
die Stelle der unmittelbaren Kenntnisnahme durch die dem 1. UA
angehörenden Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu setzen. Daher
wird eine Gesamtanalyse der Selektorenlisten der Beantwortung von
Einzelfragen vorangestellt (unten I.). Sie ist im Wesentlichen technischer
Natur, setzt aber die im Untersuchungsausschuss immer wieder bezogenen
„Selektorenlisten“ auf dieser Ebene in ein inhaltliches Verhältnis zu
einander. In der zusammenfassenden Bewertung (unten III.) wird die
vorliegende Untersuchung in allgemeine Zusammenhänge gestellt, ohne die
eine Betrachtung von „40.000 Selektoren“ nicht verständlich und sinnvoll
wäre.

I. Gesamtanalyse der Selektorenlisten
Nach dem Gutachtenauftrag sind die von der Bundesregierung im Rahmen
der

Vorlage

des

Staatswohlbelange

Beweisbeschlusses
und

BND-26

unter

Berufung

Konsultationsverpflichtungen

auf

vorläufig

entnommenen sogenannten „Selektorenlisten“ vollständig zu sichten sowie
unabhängig und weisungsfrei zu bewerten. Das Ergebnis dieser Sichtung
und Bewertung wird nachfolgend in drei Abschnitten dargestellt. Die
„Sichtung und Struktur der sog. Selektorenlisten“ (1.) stellt beschreibend die

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