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Bedeutung dieser Verträge. Völkerrechtliche Unterschiede begründen sie
nicht. Sie sind allesamt völkerrechtliche Verträge. Soweit die Staaten
zwischen Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen unterscheiden, wird
damit nur auf die unterschiedliche Befugnis zum Vertragsabschluss
abgestellt. Staatsverträge sind diejenigen völkerrechtlichen Vereinbarungen,
die der völkerrechtlichen Ratifikation bedürfen. Dagegen bedürfen die
Verwaltungsabkommen keiner Ratifikation60. Auch Verwaltungsabkommen
sind
völkerrechtliche
Verträge,
haben
jedoch
nicht
die
politischen
Beziehungen des Bundes zum Gegenstand und bedürfen zu ihrer Erfüllung
nicht eines Bundesgesetzes61.
Die vorliegende Untersuchung betrifft das Memorandum of Agreement
(MoA)
zwischen
der
National
Security
Agency
und
dem
Bundesnachrichtendienst über die Einrichtung einer gemeinsamen SIGINTStelle in der Mangfall-Kaserne vom 28. April 2002 (sogenanntes „MoA JSA“).
Nach den voranstehenden allgemeinen Grundsätzen handelt es sich dabei
um eine vertragsähnliche Vereinbarung auf dem Gebiet des Völkerrechts
ohne gerichtliche Einklagbarkeit. Die abbedungene Justiziabilität nimmt der
Vereinbarung nichts vom Bindungswillen der Vertragsparteien im Übrigen.
Allein der Detaillierungsgrad des Vertragstextes von der Beschreibung
organisatorischer
Personalausstattung
und
und
technischer
Kostentragung
Sachverhalte,
bis
zur
Fragen
Beschreibung
von
des
maßgeblichen Rechtsregimes gehen weit über bloße Absichtserklärungen
hinaus. Der Ausschluss des Rechtswegs zur etwaigen Klärung von
Auffassungsunterschieden ist dem Umstand geschuldet, dass sich bei
transnationalen Vertragsparteien ein nationaler Rechtsweg nicht zwingend
anbietet und eine internationale Gerichtszuständigkeit ohnehin vertraglich
erst vereinbart werden muss; dann kann sie genauso gut ausgeschlossen