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Bedeutung dieser Verträge. Völkerrechtliche Unterschiede begründen sie
nicht. Sie sind allesamt völkerrechtliche Verträge. Soweit die Staaten
zwischen Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen unterscheiden, wird
damit nur auf die unterschiedliche Befugnis zum Vertragsabschluss
abgestellt. Staatsverträge sind diejenigen völkerrechtlichen Vereinbarungen,
die der völkerrechtlichen Ratifikation bedürfen. Dagegen bedürfen die
Verwaltungsabkommen keiner Ratifikation60. Auch Verwaltungsabkommen
sind

völkerrechtliche

Verträge,

haben

jedoch

nicht

die

politischen

Beziehungen des Bundes zum Gegenstand und bedürfen zu ihrer Erfüllung
nicht eines Bundesgesetzes61.

Die vorliegende Untersuchung betrifft das Memorandum of Agreement
(MoA)

zwischen

der

National

Security

Agency

und

dem

Bundesnachrichtendienst über die Einrichtung einer gemeinsamen SIGINTStelle in der Mangfall-Kaserne vom 28. April 2002 (sogenanntes „MoA JSA“).
Nach den voranstehenden allgemeinen Grundsätzen handelt es sich dabei
um eine vertragsähnliche Vereinbarung auf dem Gebiet des Völkerrechts
ohne gerichtliche Einklagbarkeit. Die abbedungene Justiziabilität nimmt der
Vereinbarung nichts vom Bindungswillen der Vertragsparteien im Übrigen.
Allein der Detaillierungsgrad des Vertragstextes von der Beschreibung
organisatorischer
Personalausstattung

und
und

technischer
Kostentragung

Sachverhalte,
bis

zur

Fragen

Beschreibung

von
des

maßgeblichen Rechtsregimes gehen weit über bloße Absichtserklärungen
hinaus. Der Ausschluss des Rechtswegs zur etwaigen Klärung von
Auffassungsunterschieden ist dem Umstand geschuldet, dass sich bei
transnationalen Vertragsparteien ein nationaler Rechtsweg nicht zwingend
anbietet und eine internationale Gerichtszuständigkeit ohnehin vertraglich
erst vereinbart werden muss; dann kann sie genauso gut ausgeschlossen

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