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nicht übernehmen. Aus dem Weisungs- und Aufsichtsrecht folgt die
rechtliche und politische Verantwortung des Kanzleramts für deren
Wahrnehmung18.

bb) Grundlegung und Begrenzung durch das Auftragsprofil der
Bundesregierung?
aaa)

Funktion des Auftragsprofils der Bundesregierung

Das Auftragsprofil der Bundesregierung (APB) gibt dem BND die Prioritäten
vor, nach denen dieser gemäß seinem in § 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG
festgeschriebenen

Auftrag

außen-

und

sicherheitspolitisch

relevante

Informationen über das Ausland zu beschaffen und auszuwerten hat. Diese
Prioritätensetzung dient dem BND auch als Grundlage zur Steuerung seiner
Ressourcen. Seine Tätigkeit ist nicht auf die Beschreibungen im APB
beschränkt (dazu ausführlich in Teil 2 Ziffer II.4.b)dd)bbb)b1)aa1)). Nur in
den vom APB definierten Bereichen kann aber von der Bundesregierung eine
Aussagefähigkeit des BND erwartet werden. Mit dem „Auftrag an den
BND“ nutzt die Bundesregierung dessen Expertise und erwartet einen
nachrichtendienstlichen Mehrwert hinsichtlich der zur Verfügung gestellten
Informationen. Im Rahmen der durch die Regierung vorgegebenen
Priorisierung hat der BND Spielräume, wie er mit seinen Ressourcen
umgeht.

Insbesondere

obliegt

dem

BND

die

Wahl

des

nachrichtendienstlichen Ansatzes seiner Aufklärungsmittel.

bbb)

Zum Begriff der „deutschen Interessen“ im APB

Das APB enthält Themenbereiche, die sich als Ausformulierung „deutscher
Interessen“ darstellen. Diese beschreiben inhaltliche Gebiete für mögliche

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