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sichergestellt, dass auch diese Selektoren gesperrt werden, sollten sie von
amerikanischer Seite als Selektoren gesteuert werden. Die G10-Positiv-Liste
wird
nur
anlassbezogen
ergänzt.
Eine
aufwändige
routinemäßige
Aktualisierung/Befüllung durch eine zentrale Stelle, die hierzu proaktive
Recherchen – beispielsweise zu den TKM deutscher Staatsbürger im Ausland
– durchführt, findet derzeit nicht statt. Damit zur Prüfung der US-Selektoren
stets der aktuellste Datensatz zur Verfügung steht, wird das DAFIS-Profil
vor jedem Prüflauf mit der G10-Positiv-Liste abgeglichen.
Auf der dritten Stufe werden die Selektoren auf Verstoß gegen „deutsche
Interessen“ geprüft. Der Begriff des „deutschen Interesses“ ist im Gegensatz
zum gesetzlich festgelegten Begriff des G10-Schutzes ein Arbeitsbegriff des
BND und entsprechend variabel. Eine Definition des Begriffs oder eine
entsprechende Weisung liegt dem BND nicht vor. Die Notwendigkeit der
Verhinderung der Weiterleitung bestimmter Erfassungen an AND wurde
jedoch aufgrund der Sachkunde und der Erfahrung einzelner Bearbeiter
frühzeitig erkannt und auf Arbeitsebene entsprechend umgesetzt. In
Ergänzung zum G10-Schutz wurde hierfür der Begriff der „deutschen
Interessen“ eingeführt, ohne dass eine klare Definition vorlag oder vorliegt.
Derzeit umfasst das deutsche Interesse auch den Schutz von EU- und NATOMitgliedsstaaten. Mit der Filterstufe 3 wird in Ergänzung des G10-Schutzes
ein weltweiter Schutz unabhängig vom Standort und den genutzten TKM
angestrebt.