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manuell geprüft. Darüber hinaus wurden die US-Selektoren anhand der G10Positiv-Liste geprüft.

bb) Die drei Stufen der Filterung
Die Filterung mit DAFIS umfasst drei Stufen. Die Filterstufe 1 betrifft die
allgemeine G10-Erkennung. Auf dieser Stufe werden die Selektoren anhand
eindeutig zuordenbarer technischer Parameter auf G10-Relevanz überprüft.
Im Bereich der Telefonie ist dies insbesondere die Landesvorwahl +49 Im
Bereich der paketvermittelten Kommunikation wird in der ersten Stufe nach
Top-Level-Domains (TLD) gefiltert. Neben der TLD .de werden auch neuere
TLD, wie beispielsweise .bayern geprüft.

Auf der zweiten Stufe werden die Selektoren mit der sog. G10-Positiv-Liste
abgeglichen. Die G10-Positiv-Liste enthält TKM, die einem deutschen
Staatsangehörigen zugeordnet sind, allerdings nicht anhand technischer
Kenner (insbesondere Landesvorwahl +49) als solche zu erkennen sind. Es
handelt sich insbesondere um TKM von deutschen natürlichen und
juristischen Personen (z.B. Firmen, Organisationen, etc.) im Ausland, aber
auch von Ausländern mit Wohnsitz in Deutschland oder vorübergehendem
Aufenthalt in Deutschland. Die Liste dient ausschließlich dazu, bei SIGINTMaßnahmen die Grundrechtsträgereigenschaft dieser Personen erkennen
und berücksichtigen zu können. Eine gezielte Erkennung dieser Fälle ist dem
BND möglich, wenn beispielsweise für grundrechtsgeschützte Personen eine
Maßnahme nach § 3 G10 angeordnet ist: Die Anschlusskennungen, die im
Rahmen von Erfassungsmaßnahmen nach § 3 G10 angeordnet sind bzw.
waren, finden sich ebenfalls auf der G10-Positiv-Liste. Hierdurch ist

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