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b)
NSA-Selektoren und ihre Filterung
Von Bad Aibling aus werden regelmäßig Selektoren der NSA abgerufen.
Diese
Selektoren
werden
nach
entsprechender
Prüfung
in
die
Erfassungssysteme in Bad Aibling mit dem Ziel der Erfassung von
Kommunikationsinhalten eingestellt. Aufgrund der hohen Anzahl der
Selektoren wurde die Prüfung in einem automatisierten Verfahren
durchgeführt mit Hilfe des vom BND entwickelten Datenfilterungssystem
DAFIS. Es handelt sich bei DAFIS um ein Filtersystem, welches primär für
die
Filterung
der
BND-eigenen
Erfassungen
zum
Schutz
von
Grundrechtsträgern entstand und eingesetzt wird. Die Filterstufen des
DAFIS entstanden folglich nicht speziell zur Prüfung von AND-Selektoren.
Sie wurden und werden jedoch auch für diese genutzt.
aa)
Zusammenhang von Filterung und Ablehnungsliste
Ergebnis der Filterung mit DAFIS ist insbesondere die sog. Ablehnungsliste.
D.h. Ziel der Filterung ist es, die durch die USA eingesteuerten Selektoren
um Selektoren mit Deutschlandbezug, welche nicht durch den BND zu
steuern sind, zu bereinigen. In diesem Sinne ist der Begriff der Ermittlung
„einschlägiger“ Selektoren, wie er in A.-Drs. 385 genutzt wird, als Filterung
zur Ermittlung derjenigen Selektoren zu verstehen, die als abgelehnt
(„disapproved“) in die sogenannte Ablehnungsliste überführt wurden. Die
Selektorenlisten der NSA werden seit dem 16. Juni 2008 durch den BND
anhand DAFIS (Stufe 1, 2 und 3) gefiltert. Bis zum 16. Juni 2008 wurden die
US-Selektoren grundsätzlich in Bad Aibling nach G10 Gesichtspunkten
(Länderkennung = „+49“ bzw. deutsche Firmennamen in der Beschreibung)