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Zu den geschützten inländischen juristischen
Personen des Privatrechts zählen insbesondere
die GmbH, die AG, der e.V., die OHG, die KG
und die GmbH & Co KG bzw. die OHG & Co
KG.

Zu

den

geschützten

inländischen

juristischen Personen des öffentlichen Rechts
gehören u.a. die Kirchen und die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten. Im Ausland sind
Tochterunternehmen

inländischer

juristischer

Personen ebenso geschützt.
Erfassung

Prozess

der

Fernmeldeaufklärung

vom

technischen Abgriff eines Signals über dessen
Aufbereitung bis zur Wandlung in hör-, sichtoder lesbare Rohnachrichten.
Erfassungskopf

Die Summe der Erfassungssysteme an einem Ort
der Erfassung. Bedeutungsgleicher Begriff ist
auch Frontend.

Erfassungssystem

Technisches System zur Erfassung.

EUROPAINTERESSEN

Im Bericht in Teil 3 Ziffer I.1.b) genutzter
buchstabenförmiger Platzhalter. Dieser ersetzt
im Rahmen der Schilderung der Leseeindrücke
der Selektoren jeweils die Nennung konkreter
Personen und Institutionen.

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