239
Zu den geschützten inländischen juristischen
Personen des Privatrechts zählen insbesondere
die GmbH, die AG, der e.V., die OHG, die KG
und die GmbH & Co KG bzw. die OHG & Co
KG.
Zu
den
geschützten
inländischen
juristischen Personen des öffentlichen Rechts
gehören u.a. die Kirchen und die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten. Im Ausland sind
Tochterunternehmen
inländischer
juristischer
Personen ebenso geschützt.
Erfassung
Prozess
der
Fernmeldeaufklärung
vom
technischen Abgriff eines Signals über dessen
Aufbereitung bis zur Wandlung in hör-, sichtoder lesbare Rohnachrichten.
Erfassungskopf
Die Summe der Erfassungssysteme an einem Ort
der Erfassung. Bedeutungsgleicher Begriff ist
auch Frontend.
Erfassungssystem
Technisches System zur Erfassung.
EUROPAINTERESSEN
Im Bericht in Teil 3 Ziffer I.1.b) genutzter
buchstabenförmiger Platzhalter. Dieser ersetzt
im Rahmen der Schilderung der Leseeindrücke
der Selektoren jeweils die Nennung konkreter
Personen und Institutionen.