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Deutsche Interessen
Der Bericht nähert sich dem Begriff „deutsche
Interessen“
aus
unterschiedlichen
Blickrichtungen. Zunächst handelt es sich um
einen Arbeitsbegriff des BND, welcher nicht
durch eine entsprechende Weisung definiert
wurde. Des Weiteren beschreibt der Bericht den
Begriff auf der Grundlage des APB, des MoA
JSA
sowie
des
Auftragsgegenstands.
In
Ermangelung einer gesetzlichen Definition oder
klaren Beschreibung im Auftrag verbleibt der
Bericht auf der Ebene einer Annäherung.
Deutsche Unternehmen
Nach dem Rechtsverständnis und der –praxis
des BND richtet sich der Begriff des deutschen
Unternehmens als von Art. 10 Abs. 1 GG
geschützte
inländische
insbesondere
juristische
nach
ihrem
Verwaltungsmittelpunkt
oder
ihrem
Nachweis
Hauptsitz.
Person
Der
–schwerpunkt,
für
den
Unternehmenssitz im Inland ergibt sich durch
eine Eintragung in einem inländischen Register.
Im Umkehrschluss spricht die Vermutung bei
Unternehmen mit einem eingetragenen Sitz im
Ausland gegen die Annahme der Eigenschaft
eines „deutschen Unternehmens“. In rechtlich
problematischen
Fällen
findet
eine
weitergehende manuelle Prüfung den Status des
Unternehmens betreffend statt.