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Deutsche Interessen

Der Bericht nähert sich dem Begriff „deutsche
Interessen“

aus

unterschiedlichen

Blickrichtungen. Zunächst handelt es sich um
einen Arbeitsbegriff des BND, welcher nicht
durch eine entsprechende Weisung definiert
wurde. Des Weiteren beschreibt der Bericht den
Begriff auf der Grundlage des APB, des MoA
JSA

sowie

des

Auftragsgegenstands.

In

Ermangelung einer gesetzlichen Definition oder
klaren Beschreibung im Auftrag verbleibt der
Bericht auf der Ebene einer Annäherung.
Deutsche Unternehmen

Nach dem Rechtsverständnis und der –praxis
des BND richtet sich der Begriff des deutschen
Unternehmens als von Art. 10 Abs. 1 GG
geschützte

inländische

insbesondere

juristische
nach

ihrem

Verwaltungsmittelpunkt

oder

ihrem

Nachweis

Hauptsitz.

Person

Der

–schwerpunkt,
für

den

Unternehmenssitz im Inland ergibt sich durch
eine Eintragung in einem inländischen Register.
Im Umkehrschluss spricht die Vermutung bei
Unternehmen mit einem eingetragenen Sitz im
Ausland gegen die Annahme der Eigenschaft
eines „deutschen Unternehmens“. In rechtlich
problematischen

Fällen

findet

eine

weitergehende manuelle Prüfung den Status des
Unternehmens betreffend statt.

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