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„globalen Ausland“ auszugleichen, und – trotzdem – verwertbare
Erfassungen zu erlangen, wird das TKM in jeder Form, in der es im
weltweiten Datenstrom auftauchen könnte permutiert und in die Erfassung
gegeben. Durch die Permutation wird die Zahl der TKM also vervielfacht. In
einer gewichteten Betrachtung muss deshalb von einer deutlich geringeren
Anzahl von „Anschlüssen“ oder "Zielen" als von „Selektoren“ oder
Suchbegriffen ausgegangen werden – die im Vergleich mit den TKÜ zu
betrachtende Zahl ist die der TKM, nicht die der Selektoren. Bräche man die
Zahl der TKM auf die Zahl der betroffenen Teilnehmer herunter, ergäbe sich
eine wiederum stark verringerte Zahl von Betroffenen.

Eine weitere Relativierung erfährt das Eingriffsgewicht der FmA durch den
Vergleich mit den besser bekannten Erfassungen im Rahmen der gerichtlich
angeordneten

TKÜ.

Dazu

bedarf

es

vorab

zwei

wesentlicher

Einschränkungen zur Verfügbarkeit des empirischen Materials. Mir liegt
kein Material über die Zahl der Erfassungen des BND im Bereich der reinen
Auslandstelekommunikation vor, dessen Teil die Kooperation in Bad Aibling
war, ganz zu schweigen von entsprechenden Zahlen der NSA. Mir liegt auch
keine Zahl darüber vor, wie viele Telefongespräche pro richterlich
angeordneter TKÜ in Deutschland durchschnittlich erfasst werden. Nach
Angaben einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht lag die Zahl der von einem TKÜ-Verfahren
Betroffenen zwischen 1994 und 2001 durchschnittlich jeweils bei rund 2
Personen 102 . Aber diese Zahl steht in einer nur schwer zu erklärenden
Relation zur Zahl mutmaßlich erfasster Telefongespräche. Verglichen
werden können aber die offiziell bekannten Zahlen gerichtlich angeordneter
TKÜ und von Meldungen im Rahmen der strategischen Aufklärung des

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