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Überwachung jeweils andauerte. Die Frage kann nur teilweise beantwortet
werden. Da es sich um NSA-Selektoren handelt, sind der deutschen Seite
personengenaue Daten in systematischer Weise nicht bekannt. Die Dauer der
Überwachung ergibt sich summarisch aus den Ausführungen unter Teil 3
Ziffer II.4., auf die verwiesen wird. Da eine Zuordnung zu Teilnehmern nicht
seriös möglich ist, soll die Anzahl der gesteuerten TKMs deutscher
Grundrechtsträger – soweit identifizierbar – zur Beantwortung der Frage
herangezogen werden:
•
140 TKMs deutscher Grundrechtsträger waren bis zu einem
Vierteljahr gesteuert, wurden nachträglich als geschützt erkannt und
in der Folge entsteuert.
•
261 TKMs deutscher Grundrechtsträger waren länger als ein
Vierteljahr gesteuert und wurden erst dann als geschützt erkannt und
in der Folge entsteuert.
•
Zu 239 TKMs deutscher Grundrechtsträger lagen in der Datenbank
keine Daten vor, aus denen eine Steuerungsdauer berechnet werden
könnte.
Ferner möchte die G10-Kommission wissen, wann, wie und durch wen dies
jeweils festgestellt wurde und welche Maßnahmen (Aussteuerung der
Selektoren, Einführung und Evaluation weiterer Kontrollen und Prüfschritte,
Verbesserung der Meldewege innerhalb des Dienstes und gegenüber der
Aufsichtsbehörde, Mitteilung an den Betroffenen etc.) der BND daraufhin
unternommen habe. Zur Beantwortung des ersten Frageteils wird auf die
Gesamtanalyse der Selektorenlisten (Teil 3 Ziffer I.) verwiesen. Der zweite
Teil ist nicht Gegenstand des vorliegenden Untersuchungsauftrags.