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4.

G10-Kommission und Selektoren

Die G10-Kommission hat insgesamt fünf Fragen im Zusammenhang mit den
untersuchungsgegenständlichen Selektoren formuliert und um Weiterleitung
an die Sachverständige Vertrauensperson gebeten. Ein Teil dieser Fragen
geht über den an die Sachverständige Vertrauensperson erteilten Auftrag
hinaus und bleibt deshalb unbeantwortet. Im Übrigen werden die
nachfolgenden Antworten gegeben.

a)

Zahl der überwachten Grundrechtsträger

Mit der ersten Frage möchte die G10-Kommission wissen, wie viele Träger
des Grundrechts aus Art. 10 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit der
Selektorenliste im Rahmen der sog. Routineaufklärung des BND überwacht
wurden. Die Frage ist modifiziert dahingehend zu beantworten, dass die
untersuchten Listen nur Selektoren der NSA umfassen und nicht solche des
BND. Die Gesamtzahl der auf den untersuchten Listen enthaltenen
Selektoren mit deutschen Grundrechtsträgern ist unter Teil 3 Ziffer I.2.
erläutert worden; darauf wird verwiesen. Das in der Frage enthaltene
Merkmal „überwacht“ wird dahingehend verstanden, dass damit die Zahl
derjenigen Grundrechtsträger gemeint ist, die von gesteuerten Selektoren
betroffen war. Die – nach Listen gegliederte – Zahl der Selektoren und der
TKMs ist unter Teil 3 Ziffer II.4. erläutert worden. In Ermangelung der
originären US-Steuerungsgrundlagen und damit der Zuordnung von
einzelnen Selektoren oder TKMs zu Teilnehmern, lässt sich keine seriöse
Aussage zur Anzahl betroffener Grundrechtsträger machen.

Weiterhin möchte die G10-Kommission wissen, welche Betroffenen in
diesem Zusammenhang konkret überwacht wurden und wie lange die

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