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betreffenden Datenbanken erst im Laufe der Kooperation eingeführt, so dass
jedenfalls bei den Telefonie-Selektoren mindestens von 2005 bis 2008 und bei
den Internet-Selektoren bis 2011 keine sichere Aussage über den Zeitpunkt
und Umfang der ersten Ablehnungen gemacht werden kann. Wenn die
Ablehnungsliste keine Ablehnung in einem bestimmten Zeitraum enthält
kann dies folglich auch an den technischen Umständen liegen und lässt nicht
zwingend auf nicht erfolgte Ablehnungen schließen. Datenbanken werden
nicht mit der Kontinuität von Grundbüchern geführt, sondern oftmals
konsumierend gegenüber älteren Versionen.
Spätestens das flagrant vertragswidrige Verhalten des Kooperationspartners
NSA beim Kooperationsprojekt in Bad Aibling zeigt, dass gerade bei
automatisierten technischen Systemen Begründungen für jedes einzelne der
gesteuerten Aufklärungsprodukte verlangt werden müssen; dies muss
bereits in den transnationalen Vereinbarungen festgeschrieben werden.
Solange die Software-Fähigkeiten einer Seite nicht ausreichen, die Lesbarkeit
der Begründungen sicherzustellen, darf eine Kooperation nicht beginnen.
Lediglich auf diese Weise können effektive Stichproben zur Kontrolle von
Vertragsverstößen unternommen werden und ggfs. zum Erfolg führen. Die
fehlende Lesbarkeit der NSA-eigenen Selektoren-Begründungen für den
BND bei der größten der verwendeten Datenbanken sind in diesem
Zusammenhang ein wichtiges Manko. Dieses war auf Mitarbeiterebene nach
Betriebsaufnahme in Anbetracht der großen Zahl zu steuernder Selektoren
kaum mehr angemessen auszugleichen.