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Ablehnungen tatsächlich erst aus der Zeit ab Sommer 2013. Die gesichteten
Selektorenlisten zeigen jedoch auch, dass EU-bezogene Selektoren vom BND
bereits ab 2005 abgelehnt wurden. Es scheint aber, dass die geringe Zahl für
die

Mitarbeiter

keine

Notwendigkeit

begründete

dies

als

einen

systematischen Vertragsbruch einzuordnen, der hätte formalisiert untersucht
und gemeldet werden müssen:

Die erste Ablehnung eines Selektors einer natürlichen oder juristischen
Person in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, welche auf der sog.
Ablehnungsliste dokumentiert ist, stammt aus Dezember 2005. Die erste
Ablehnung eines Selektors einer Regierungseinrichtung bzw. staatlichen
Stelle in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist auf der sog.
Ablehnungsliste im Juli 2007 dokumentiert.
Die erste Ablehnung eines Selektors einer Institution der Europäischen
Union, welche auf der sog. Ablehnungsliste dokumentiert ist, stammt
ebenfalls aus Juli 2007. Richtig ist aber auch, festzustellen, dass die weit
überwiegende

Zahl

der

EU-bezogenen

Ablehnungen

auf

der

sog.

Ablehnungsliste aus der Zeit ab August 2013 stammt. Hinsichtlich der
Ablehnung

von

Selektoren

mit

Deutschlandbezug,

etwa

deutschen

Grundrechtsträgern im In- und Ausland, bestand ohne Zweifel konstant eine
Sensibilität

und

Ablehnungspraxis.

Diese

zeigt

sich

darin,

dass

entsprechende Ablehnungen von 2006 – 2015 dokumentiert sind und ist
Ausfluss des starken Fokus der BND-Filterung auf den G10-Schutz.
Jede Aussage zum Zeitpunkt der Ablehnungen muss jedoch im Kontext der
Umstände gelesen werden. Obwohl die gesichteten Selektorenlisten
umfangreich sind, ist sicher, dass sie nicht die Gesamtsumme der seit Beginn
der Kooperation abgelehnten Selektoren darstellen. Vielmehr wurden die

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