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Ablehnungen tatsächlich erst aus der Zeit ab Sommer 2013. Die gesichteten
Selektorenlisten zeigen jedoch auch, dass EU-bezogene Selektoren vom BND
bereits ab 2005 abgelehnt wurden. Es scheint aber, dass die geringe Zahl für
die
Mitarbeiter
keine
Notwendigkeit
begründete
dies
als
einen
systematischen Vertragsbruch einzuordnen, der hätte formalisiert untersucht
und gemeldet werden müssen:
Die erste Ablehnung eines Selektors einer natürlichen oder juristischen
Person in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, welche auf der sog.
Ablehnungsliste dokumentiert ist, stammt aus Dezember 2005. Die erste
Ablehnung eines Selektors einer Regierungseinrichtung bzw. staatlichen
Stelle in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist auf der sog.
Ablehnungsliste im Juli 2007 dokumentiert.
Die erste Ablehnung eines Selektors einer Institution der Europäischen
Union, welche auf der sog. Ablehnungsliste dokumentiert ist, stammt
ebenfalls aus Juli 2007. Richtig ist aber auch, festzustellen, dass die weit
überwiegende
Zahl
der
EU-bezogenen
Ablehnungen
auf
der
sog.
Ablehnungsliste aus der Zeit ab August 2013 stammt. Hinsichtlich der
Ablehnung
von
Selektoren
mit
Deutschlandbezug,
etwa
deutschen
Grundrechtsträgern im In- und Ausland, bestand ohne Zweifel konstant eine
Sensibilität
und
Ablehnungspraxis.
Diese
zeigt
sich
darin,
dass
entsprechende Ablehnungen von 2006 – 2015 dokumentiert sind und ist
Ausfluss des starken Fokus der BND-Filterung auf den G10-Schutz.
Jede Aussage zum Zeitpunkt der Ablehnungen muss jedoch im Kontext der
Umstände gelesen werden. Obwohl die gesichteten Selektorenlisten
umfangreich sind, ist sicher, dass sie nicht die Gesamtsumme der seit Beginn
der Kooperation abgelehnten Selektoren darstellen. Vielmehr wurden die